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Abwassergebühren im regionalen Vergleich
24. Juni 2004Seit dem 1. Januar 2004 ist das neue Abwasserreglement der Gemeinde Gaiserwald mit dem dazugehörenden Gebührentarif in Kraft. Ein Blick auf die Abwassergebühren der Regionsgemeinden zeigt, dass die Gebührenbelastung in der Gemeinde Gaiserwald vergleichsweise gering ist. Die jahrelange Zusammenarbeit in der Abwasserreinigung mit der Stadt St. Gallen trägt sicherlich das Seine dazu bei.
Die neue Gewässerschutzgesetzgebung von Bund und Kanton machte es erforderlich, das Abwasserreglement aus dem Jahre 1985 einer Totalrevision zu unterziehen und die Gebühren neu zu regeln. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Kosten für die gesamte Abwasserentsorgung von den Verursachern getragen werden. Die Abwassergebühr nach altem Reglement betrug Fr. -.90 pro m3 Frischwasserbezug. Die neue Gebührenordnung unterscheidet zwischen einer Grundgebühr und einer Mengengebühr. Die Grundgebühr wurde vom Gemeinderat auf Fr. -.15 pro m2 Grundstückfläche (Bauzone) bzw. Gebäudegrundfläche (ausserhalb Bauzone) festgelegt. Die Mengengebühr beträgt Fr. -.70 pro m3 Frischwasserbezug. Die Mengengebühr wird wie bis anhin zusammen mit der Wasserrechnung verrechnet. Die Grundgebühr wird von der Gemeinde separat in Rechnung gestellt. Insgesamt werden nach dem neuen System weniger Abwassergebühren erhoben.
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Tiefe Abwassergebühren
Neues Abwasserreglement ab 1. Januar 2004 in Kraft
Neues Abwasserreglement für die Gemeinde Gaiserwald
Zugehörige Objekte
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Gebührenvergleich Abwasser.pdf (PDF, 8.85 kB)
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