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Tiefe Abwassergebühren

13. Mai 2004
Ab dem 1. Januar 2004 ist das neue Abwasserreglement der Gemeinde Gaiserwald in Kraft. Nun hat der Gemeinderat auch die Gebühren definitiv festgelegt. Sie sind im kantonalen Vergleich sehr tief.
Das alte Abwasserreglement der Gemeinde Gaiserwald war seit bald zwanzig Jahren in Kraft. Die neue Gewässerschutzgesetzgebung von Bund und Kanton machte es erforderlich, das Abwasserreglement einer Totalrevision zu unterziehen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Kosten für die gesamte Abwasserentsorgung von den Verursachern getragen werden. Wie bereits im geltenden Reglement, wird auch im neuen Reglement zwischen jährlichen Abwassergebühren und einmaligen Anschlussbeiträgen unterschieden. Die Anschlussbeiträge werden für den Bau von Abwasseranlagen (z.B. Kläranlagen, Kanalisationsleitungen), die Abwassergebühren für die jährlich anfallenden Kosten aus dem Betrieb der Abwasseranlagen verwendet. Die von den Gebäudeeigentümern zu bezahlenden jährlichen Abwassergebühren werden neu unterschieden in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr. Gerade dieser Systemwechsel trägt dem vom Gesetzgeber geforderten Verursacherprinzip speziell Rechnung.

Die Grundgebühr wurde vom Gemeinderat auf Fr. -.15 pro m2 Grundstückfläche (Bauzone) bzw. Gebäudegrundfläche (ausserhalb Bauzone) festgelegt. Die Mengengebühr beträgt Fr. -.70 pro m3 Frischwasserbezug. Zum Vergleich: Die alte Abwassergebühr betrug Fr. -.90 pro m3 Frischwasserbezug. Ein Gebührenvergleich mit den anderen Gemeinden im Kanton St. Gallen zeigt, dass die Gemeinde Gaiserwald einen Spitzenplatz einnimmt. In anderen Gemeinden wird bis das Vierfache an Gebühren erhoben. Die Mengengebühr wird weiterhin zusammen mit der Wasserrechnung verrechnet. Die Grundgebühr wird von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Insgesamt werden nach dem neuen System weniger Abwassergebühren erhoben.

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Neues Abwasserreglement ab 1. Januar 2004 in Kraft
Neues Abwasserreglement für die Gemeinde Gaiserwald