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Neues Abwasserreglement ab 1. Januar 2004 in Kraft
8. Januar 2004Der Gemeinderat hat das neue Abwasserreglement auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement ist das Abwasserreglement rechtskräftig geworden.
Das geltende Abwasserreglement der Gemeinde Gaiserwald war seit bald zwanzig Jahren in Kraft. Die neue Gewässerschutzgesetzgebung von Bund und Kanton hat es erforderlich gemacht, das Abwasserreglement einer Totalrevision zu unterziehen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Kosten für die gesamte Abwasserentsorgung von den Verursachern getragen werden. Wie bereits im geltenden Reglement, wird auch im neuen Reglement zwischen jährlichen Abwassergebühren und einmaligen Anschlussbeiträgen unterschieden. Die Anschlussbeiträge werden für den Bau von Abwasseranlagen (z.B. Kläranlagen, Kanalisationsleitungen), die Abwassergebühren für die jährlich anfallenden Kosten aus dem Betrieb der Abwasseranlagen verwendet. Die von den Gebäudeeigentümern zu bezahlenden jährlichen Abwassergebühren werden neu unterschieden in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr. Gerade dieser Systemwechsel trägt dem vom Gesetzgeber geforderten Verursacherprinzip speziell Rechnung.
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Neues Abwasserreglement für die Gemeinde Gaiserwald
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