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Wohnen im Alter - Weichenstellung an der Bürgerversammlung

18. Februar 2010
Soll in Abtwil und Engelburg ein Angebot an Plätzen zur Betreuung und Pflege von Betagten realisiert werden? Soll dafür in Engelburg das Gebiet Oberhalden zur Verfügung gestellt werden? Zu diesen Fragen können sich die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung in einer Grundsatzabstimmung äussern.
Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, dass ein möglichst grosser Teil der Betagten ihre Betreuung und Pflege bis zum Lebensabend in „ihrem“ Dorf erhalten können. Angestrebt werden eine Pflegewohnung in Engelburg mit rund 15 Plätzen und eine Pflegewohnung in Abtwil mit rund 25 Plätzen. Beide Pflegewohnungen sollen verbunden sein mit einem Wohnangebot mit Betreuung.

Realisierung in Engelburg im Gebiet Oberhalden

In Engelburg besitzt die Gemeinde mehrere Grundstücke, auf welchen das Angebot realisiert werden könnte. Für den Gemeinderat steht das Grundstück "Oberhalden" im Vordergrund. Aufgrund der Grösse des Grundstückes liessen sich verschiedene Wohnformen im Gebiet Oberhalden realisieren. So wäre neben dem Projekt für eine Pflegewohnung und Betreutes Wohnen auch Platz für (private) Alters- und Familienwohnungen vorhanden. Weitere Vorteile bestehen darin, dass mehr Platz für die Gestaltung des Aussenraums vorhanden ist und wegen der ebenen Topografie das Bauen einfacher und kostengünstiger ist als bei dem ursprünglich favorisierten Grundstück an der Tannenbergstrasse. In Abtwil muss durch die Gemeinde ein geeignetes Grundstück von einem Dritten erworben werden.

Gemeinsame Stiftung als Trägerschaft

Der Gemeinderat möchte eine separate Trägerschaft gründen. Damit soll eine breite Abstützung und Vernetzung mit Partnern, die sich für das Leben im Alter engagieren, erzielt werden. Neben der Gemeinde haben sämtliche Kirchgemeinden, der Spitex-Verein sowie die Wohnbaugenossenschaft Lärchenhügel und die Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Abtwil-St.Josefen eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung abgeschlossen. In Bezug auf die Rechtsform für die Trägerschaft erwies sich bei der nochmaligen Prüfung aller Möglichkeiten die Gründung einer Stiftung als Bestvariante. Die ursprünglich favorisierte Variante einer Genossenschaft wurde fallen gelassen. Die Gemeinde wird der Stiftung einen Leistungsauftrag erteilen, welcher namentlich festlegt, welches Angebot, in welcher Qualität und mit welcher Preisgestaltung erbracht werden muss, sei es durch die Stiftung selbst oder einen beauftragten Betreiber. Im Vordergrund steht die Übertragung des Betriebs des Angebots an einen erfahrenen professionellen Dritten mit einem guten Leistungsausweis. Die Rahmenbedingungen dafür können in einem Reglement bzw. einer Leistungsvereinbarung klar definiert werden, ohne dass die Trägerschaft, die Gemeinde und letztlich die Bürgerschaft die Kontrolle aus der Hand geben muss.

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