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Seniorenwohnen Gaiserwald

5. Februar 2009
Neben den Planungen der Zukunft des Regionalen Pflegeheims in Gossau laufen in der Gemeinde parallel die Abklärungen für ein eigenes stationäres Angebot in den Dörfern Abtwil und Engelburg.
Im Regionalen Pflegeheim stehen grosse Investitionen an. Die beteiligten Gemeinden, wozu auch Gaiserwald gehört, haben als Alternative zur jetzigen eigenen Betriebsführung andere Möglichkeiten für die Realisierung der Investitionen und eine hochwertige Betreuung und Pflege der Betagten geprüft. Aufgrund einer sorgfältigen Evaluation wollen sie für das Regionale Pflegeheim die Zusammenarbeit mit der Senevita AG in Wabern eingehen. Die vorberatende Kommission des Stadtparlamentes unterstützt mehrheitlich die vorgeschlagenen Vereinbarungen, mit einigen Abänderungsanträgen. Diese betreffen namentlich die verstärkte Einflussnahme durch einen Beirat. Der Gemeinderat Gaiserwald unterstützt diese Anträge. Er spricht sich auch für die Nachbesserung der Leistungsvereinbarung mit Auflagen zur lokalen Verankerung (Personal, einheimisches Gewerbe) aus.

Wohnen im Alter in Gaiserwald

Die Einwohnerinnen und Einwohner aus Gaiserwald sollen im Alter so lange wie möglich in Abtwil-St.Josefen und in Engelburg wohnhaft bleiben können. Dieses Ziel hat der Gemeinderat in seinen Legislaturzielen formuliert. Der Kanton hat unterdessen seine grundsätzliche Zustimmung für die Realisierung von insgesamt 40 Pflegeplätzen in Abtwil und Engelburg erteilt. Der Gemeinderat strebt eine Lösung an, wo sich die finanzielle Verpflichtung der Gemeinde auf das zur Verfügungstellen von Bauland beschränkt und welche möglichst rasch realisiert werden kann. Die Betriebsführung soll bei einem Partner liegen, welcher Gewähr bietet für eine professionelle Pflege und Betreuung, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern zugute kommt. Die Gemeinde schliesst mit dem Partner eine Leistungsvereinbarung ab. Darin ist klar geregelt, was die Gemeinde von ihm verlangt (Angebot, Qualität, Preisgestaltung, Mitwirkung und Controlling). Die Entwicklung des Betriebskonzeptes erfolgt dann gemeinsam zwischen Gemeinde und zukünftigem Partner. Die beschränkte Anzahl Pflegeplätze führt, auch wenn sie mit einem Angebot an betreutem Wohnen verbunden ist, zu verhältnismässig kleinen Einrichtungen. Diese sollen deshalb unter einem Betriebsdach geführt werden. Der Gemeinde liegen zwei grundsätzliche Angebote von Interessenten vor. Diese müssen nun vertieft geprüft werden.