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Zweite Ersatzwahl für ein Mitglied des Schulrates angesetzt

19. Juni 2025
Am 18. Mai 2025 fand der erste Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Schulrates wegen des Rücktritts von Rosalba Mendler statt. Weil kein Kandidat bzw. keine Kandidatin das absolute Mehr erreichte, findet am 28. September 2025 der zweite Wahlgang statt. Um Verwechslungen auszuschliessen, setzte der Gemeinderat die zweite nötige Ersatzwahl für ein Mitglied des Schulrates aufgrund des Rücktritts von Annunziata Geiger auf den 30. November 2025 an.

Zweiter Wahlgang Ersatzwahl Rosalba Mendler
Wahlvorschläge müssen spätestens bis am 27. Juni 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Erster Wahlgang Ersatzwahl Annunziata Geiger
Wahlvorschläge müssen spätestens bis am 1. Oktober 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 8. März 2026 statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 9. Dezember 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Gemeinsame Bestimmungen
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welche bzw. welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt. Das entsprechende Formular kann unter der Rubrik Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 313 86 86, bezogen werden.

Gemäss Art. 28 lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.