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Wahlvorschlag für den Ersatz eines Mitglieds des Schulrates der politischen Gemeinde Gaiserwald für den Rest der Amtsdauer 2025/2028 vom 30. November 2025

Erster Wahlgang Ersatzwahl Annunziata Geiger
Wahlvorschläge müssen spätestens bis am 1. Oktober 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Bestimmungen
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welche bzw. welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt.

Gemäss Art. 28 lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.

 

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