Der Tarif für die Feuerwehrersatzgabe ändert auf das Jahr 2020. Er beträgt neu 18 % der einfachen Steuer des steuerpflichtigen Einkommens, höchstens Fr. 550.--. Die Anpassung wurde nötig, um die Feuerwehrrechnung ausgeglichen gestalten zu können.
Der Tarif für die Feuerwehrersatzabgabe betrug in der Gemeinde Gaiserwald bis Ende Dezember 2019 15 % der einfachen Steuer maximal Fr. 450.--. Im Kanton St.Gallen sind alle Männer und Frauen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, muss die Feuerwehrersatzabgabe bezahlen. Die Gesetzgebung schreibt weiter vor, dass die Ausgaben für den Feuerschutz durch die Feuerwehrersatzabgaben gedeckt werden müssen, also keine allgemeinen Steuermittel eingesetzt werden dürfen. Mit der Umstellung des Gaiserwalder Gemeindehaushalts auf das neue Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden werden nun die Aufwendungen der Feuerwehr konsequent ausgeschieden. Gebäude, welche einer Mehrfachnutzung unterliegen, oder Personal, welches neben der Feuerwehr auch noch andere Aufgaben übernimmt, werden buchhalterisch auseinandergehalten.
In den vergangenen Jahren ist der Aufwand der Gaiserwalder Feuerwehr leicht angestiegen, einerseits durch den nun den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Mannschaftsbestand, die Jugendfeuerwehr, die neue First-Responder-Einheit sowie andererseits durch neue gesetzliche Vorgaben. Der Mannschaftsbestand lag über viele Jahre gering unter dem reglementarischen Sollbestand und konnte dank umfangreichen Massnahmen des Feuerwehrkommandos gesteigert werden. Die Erhöhung wirkt sich positiv auf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr aus. Mit der neu gegründeten First-Responder-Einheit wird der Gaiserwalder Bevölkerung eine kurze Interventionszeit bei einem lebensbedrohlichen medizinischen Notfall garantiert. Die First-Responder-Einheit der Gaiserwalder Feuerwehr unterstützt dabei den professionellen Rettungsdienst des Kantonsspitals und ist dank der räumlichen Nähe schneller am Einsatzort.
Die Höhe der Feuerwehrersatzabgabe wird zukünftig regelmässig überprüft. Zeigt die Planung, dass wieder weniger Mittel nötig sind, wird die Feuerwehrersatzabgabe auch wieder gesenkt.
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