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Rückblick Infoveranstaltung Ortsplanung

12. September 2019
Die Gaiserwalder Ortsplanung wird revidiert. Während der nächsten Monate müssen Richtplan, Zonenplan und Baureglement an die neuen gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton angepasst werden. Das Projekt startet mit der Ergänzung des Richtplans um eine Innenentwicklungsstrategie. Bereits weit fortgeschritten sind die Arbeiten an der neuen Schutzverordnung.

Etwa 80 Personen nutzten vor knapp zwei Wochen die Gelegenheit, sich aus erster Hand über das Projekt für die Revision der Gaiserwalder Ortsplanung informieren zu lassen. Gemeindepräsident Boris Tschirky und Armin Meier von der beauftragten Strittmatter Partner AG führten durch den Abend. Für die Gemeinden gelten wegen der Mitte des Jahres 2014 nach einer Volksabstimmung vorgenommenen Anpassungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und des seit 1. Oktober 2017 gültigen neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes neue gesetzliche Rahmenbedingungen.

 Die Gemeinde Gaiserwald verfügt grundsätzlich über eine aktuelle Richtplanung aus dem Jahr 2012. Sie muss um das Thema Innenentwicklung ergänzt werden. Aus der angepassten Richtplanung geht dann der Revisionskatalog für den neuen Zonenplan und das neue Baureglement hervor. Die Planungshoheit in der Raumplanung liegt zwar nach wie vor bei der Gemeinde - das Korsett ist wegen den neuen Vorgaben von Bund und Kanton aber spürbar enger geworden. Im Richtplan des Kantons St.Gallen sind neu die Grösse des Baugebietes jeder St.Galler Gemeinde verbindlich definiert und die Obergrenzen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung festgeschrieben. Innerhalb der Siedlungsgrenzen kann der Gemeinderat seine Ortsplanung in eigener Verantwortung konkretisieren. Einzonungen ausserhalb dieser Grenzen sind nicht mehr möglich. Für die Gemeinde Gaiserwald bedeutet dies zum Beispiel, dass die noch im aktuellen Richtplan aus dem Jahr 2012 definierten neuen Bauzonen teilweise überholt und gegenwärtig kaum mehr realisiert werden können. Die Entwicklung muss zukünftig primär nach innen erfolgen und nicht mehr gegen aussen.

 Innerhalb des vom Kanton definierten Siedlungsgebietes sind Neueinzonungen nur noch dort möglich, wo ein gutes Angebot des öffentlichen Verkehrs vorhanden ist und die bestehenden Baulücken geschlossen sind. Mit den Grundeigentümern, welche noch über Bauland verfügen und dieses bisher nicht zur Verfügung gestellt haben, müssen Gespräche für die Mobilisierung dieser Reserven geführt werden.

 In einer ersten Phase wird das gesamte Baugebiet der Gemeinde nach dem vorhandenen Innenentwicklungspotenzial untersucht. Es muss durch den Gemeinderat definiert werden, was wo möglich ist. Dabei gilt es auch, auf die bestehende Struktur Rücksicht zu nehmen. Es macht nicht an jedem Ort oder in jedem Quartier Sinn, eine hohe Innenentwicklung zuzulassen. Zu diesem Thema fand vor den Sommerferien eine Bevölkerungsbefragung statt (vgl. zu den Resultaten den Zweittext). Die zukünftigen Regeln fürs Bauen müssen vor all den neuen Gegebenheiten definiert werden. Die Innenentwicklung muss für die betroffenen Personen verträglich sein. Dies ist eine der grossen Herausforderung, vor welchem der Gaiserwalder Gemeinderat mit der neuen Ortsplanung steht.