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Eine Totalrevision und zwei Nachträge

8. November 2018
Gleich drei Reglemente unterstehen ab dem 10. November 2018 dem fakultativen Referendum. Das Reglement für die Gemeinschaftsantennenanlage aus dem Jahr 1986 muss total revidiert werden. Mit den Nachträgen zum Energie- fondsreglement und dem Friedhofreglement werden die geplanten Änderungen bei der Strompreisrückvergütung für Wärmepumpen und die neue Bestattungsart in den beiden neuen Gemeinschaftsgräbern auf den Friedhöfen Abtwil und Engelburg geregelt.

In der Zeit von 1986 bis heute ist im Telekommunikationsmarkt viel passiert. Das neue Reglement bietet wieder eine zeitgemässe Grundlage für den Betrieb des Gaiserwalder Kabelnetzes. Die angebotenen Dienstleistungen von gaiserwald.net unterscheiden sich zwischen der Grundversorgung mit TV- und Radiosignalen sowie zusätzlichen Kommunikations- dienstleistungen (z.B. Breitbandinternet und Festnetztelefonie) und Mehrwertdiensten (z.B. IPTV). Für die Grundversorgung mit TV- und Radiosignalen ist nach wie vor gaiserwald.net zuständig. Für die übrigen Dienstleistungen ging die Gemeinde eine Zusammenarbeit mit den Technischen Betrieben Wil (Thurcom) ein.

Obwohl die Grundversorgung bei der Gemeinde bleibt, gibt es in diesem Bereich eine grössere Umstellung. Neu ist nicht mehr der Eigentümer eines Gebäudes Kunde oder Kundin, sondern der Nutzer bzw. die Nutzerin des TV- und Radio- angebotes direkt. Die Rechnung für die Grundversorgung geht ab Anfang des nächsten Jahres direkt an den Endverbraucher oder die Endverbraucherin. Bis anhin war es so, dass bei vermieteten Wohnungen die Rechnung von der Gemeinde an den Eigentümer ging und er die Kosten den Mieterinnen und Mietern über die Nebenkosten weiterverrechnete. Mit dem Systemwechsel kann für gaiserwald.net der direkte Kundenkontakt sichergestellt werden und für die Vermieterinnen und Vermieter entfällt das aufwändige Abrechnen mit der Mieterschaft.

Im Weiteren musste die Höhe der Anschlussgebühren angepasst werden. Durch das Glasfasernetz ändert die Zuständigkeit für die Leitungen. Die Gemeinde ist neu bis zum Übergabepunkt in der Wohnung zuständig - vorher war es ein Übergabe- punkt im Keller eines Gebäudes. Wer ein Gebäude neu an das Glasfasernetz anschliesst, bezahlt ab dem 1. Januar 2019 deshalb eine Gebühr von mindestens Fr. 2'000.-- anstatt Fr. 1'700.-- für eine Wohneinheit.

Nachtrag zum Energiefondsreglement

Seit Anfang Jahr erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, welche neu eine Wärmepumpe mit Erdsonde installieren, einen Beitrag aus dem Energiefonds. Im Gegenzug entfällt die Vergütung für den laufenden Betrieb der Wärmepumpen und somit ab dem 1. Januar 2019 die Gutschrift von Fr. 15.-- pro Monat auf der Stromrechnung. Durch den Systemwechsel soll der Umstieg auf eine Wärmepumpe mit Erdsonde und nicht mehr der Betrieb gefördert werden.

Nachtrag zum Friedhofreglement

Die Anpassungen im Friedhofreglement sind zum einen organisatorischer Natur und zum anderen durch den Bau der neuen Gemeinschaftsgräber auf den Friedhöfen in Abtwil und Engelburg bedingt. Die Möglichkeit für die Urnenbeisetzung in den neuen Gemeinschaftsgräbern wird im Reglement festgeschrieben. Die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Bestattungen werden seit einiger Zeit durch das Bestattungsamt der Gemeinde übernommen und nicht mehr durch das Zivilstandsamt. Im Reglement werden die neuen Zuständigkeiten angepasst.