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Neues Parkierreglement für die Gemeinde Gaiserwald

25. Oktober 2007
Um auf einen allfälligen Parkiertourismus von Besuchern der Shopping- und AFG-Arena in der Gemeinde Gaiserwald vorbereitet zu sein, hat der Gemeinderat ein spezielles Parkierreglement erlassen. Dieses untersteht vom 26. Oktober 2007 bis 24. November 2007 dem fakultativen Referendum.
Mit der Eröffnung der Shopping- sowie der AFG-Arena in St.Gallen Winkeln kann sich ein Druck auf die Parkplätze in der Gemeinde Gaiserwald ergeben. Sollte sich das Parkplatzangebot in und um das neue Einkaufszentrum als ungenügend erweisen, ist in der näheren und weiteren Umgebung mit Parkplatzsuchverkehr zu rechnen. Auf Gebiet der Stadt St.Gallen werden alle Parkplätze bewirtschaftet, in der Gemeinde Gaiserwald nicht. Gerade die Parkplätze an der Moos- und Fuchsbüelstrasse liegen in Gehdistanz zur Shopping- und AFG-Arena.

Mit einem Parkierreglement soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch auf Gebiet der Gemeinde Gaiserwald das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund örtlich und zeitlich zu beschränken sowie der Bewilligungs- und Gebührenpflicht zu unterstellen. Das Parkierreglement sieht die Möglichkeit einer Bewirtschaftung von Parkplätzen mittels Parkuhren und Ticketautomaten sowie durch Parkscheiben vor. Anwohnern, Betriebsinhabern, Pendlern und Besuchern kann eine Bewilligung erteilt werden, um zeitlich unbeschränkt zu parkieren. Solche Massnahmen werden allerdings nur dort getroffen, wo Probleme mit den Parkplätzen auftreten. Jede Anordnung muss dann separat verfügt und öffentlich publiziert werden. Es besteht dann die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen zu ergreifen.

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