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Ein neues Finanzausgleichsgesetz für den Kanton St.Gallen?

13. September 2007
Am 23. September 2007 entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über insgesamt fünf kantonale Vorlagen. Darunter ist das neue Finanzausgleichsgesetz. Bei einem Ja ändert sich für die Gemeinden im Kanton St.Gallen einiges.
Wichtigste Instrumente des neuen Ausgleichssystems sind der Ressourcenausgleich und der allgemeine Sonderlastenausgleich. Mit dem Ressourcenausgleich wird sichergestellt, dass alle Gemeinden wenigstens über eine Mittelausstattung verfügen, welche in etwa dem kantonalen Durchschnitt entspricht. Der allgemeine Sonderlastenausgleich dient dazu,
übermässige Belastungen abzufedern, welchen Gemeinden auf der Ausgabenseite ausgesetzt sind. Er besteht aus drei Elementen:
  • einem Sonderlastenausgleich Weite, von dem ländliche Gemeinden mit einer geringen Siedlungsdichte und ungünstigen topographischen Verhältnissen profitieren;
  • einem Sonderlastenausgleich Schule für Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Schülerquote ;
  • einem Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen, mit dem die Zentrumslasten und die zentralörtlichen Leistungen der Kantonshauptstadt aufgefangen werden.
Die Instrumente der ersten Stufe vermögen die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden noch nicht auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Deshalb gibt es für einen grossen Teil der Gemeinden, nämlich für diejenigen mit den höchsten Steuerfüssen, noch eine zweite Stufe - je nach Wahl der Gemeinde ein partieller Steuerfussausgleich oder ein individueller Sonderlastenausgleich. Schliesslich ist – als dritte Stufe – ein Übergangsausgleich vorgesehen. Er kommt während einer Übergangsfrist jenen Gemeinden zugute, die trotz der Ausgleichsbeiträge in der ersten und zweiten Stufe einen Steuerfuss erheben müssten, der über dem heutigen Maximalsteuerfuss liegt. Mit dem Übergangsausgleich, der während fünfzehn Jahren zur Anwendung kommt, will den betroffenen Gemeinden ein zeitlicher Spielraum gegeben werden, um sich den neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Systemmängel beseitigen

Das heute noch geltende Finanzausgleichssystem hat einen grossen Mangel: Die vom Kanton ausbezahlten Beiträge sind von der Ausgabenpolitik der Gemeinden abhängig. Je höher die getätigten Ausgaben der Gemeinden sind, umso höhere Beiträge erhalten sie. Im System fehlen somit Anreize für eine effiziente Mittelverwendung. Das wiederum hat zur Folge, dass der Kanton mit Vorschriften und Kontrollen sicherstellen muss, dass kein Missbrauch geschieht. Das neue Finanzausgleichssystem stützt bei der Bemessung der Ausgleichsbeiträge stärker auf Faktoren ab, die nicht beeinflussbar sind.

Höchststeuerfuss fällt weg - finanzstarke Gemeinden zahlen nichts mehr

Der neue Finanzausgleich wird vollumfänglich vom Kanton finanziert. Finanzstarke Gemeinden müssen keinen Beitrag mehr in den Finanzausgleichstopf leisten. Der Systemwechsel ergibt in seiner Konsequenz auch, dass es im Kanton St.Gallen keinen gesetzlichen Höchststeuerfuss mehr geben wird. Über die kantonalen Steuern zahlen die Einwohnerinnen und Einwohner aus Gaiserwald nach heutiger Ausgangslage rund fünfeinhalb Millionen Franken in den neuen Finanzausgleichstopf. Die Berechnungen des Kantons gehen davon aus, dass der Steuerfuss der Gemeinde Gaiserwald wegen des neuen Finanzausgleichsgesetzes kalkulatorisch zwei Prozentpunkte höher zu liegen kommt. Eine Übersicht in der Region zeigt folgendes Bild:

Gemeindeeffektiver
Steuerfuss 2006
kalkulierter Steuerfuss
mit neuem Finanzausgleich
Gaiserwald133 %134.7 %
St.Gallen159 %148.4 %
Wittenbach138 %146.6 %
Gossau127 %127.8 %
Andwil144 %141.0 %
Waldkirch162 %161.7 %
Mörschwil100 %91.7 %
(Quelle: www.finanzausgleich.sg.ch)

Nach heutigem Recht hat die Gemeinde Gaiserwald für das Jahr 2006 rund Fr. 500'000.-- aus dem kantonalen Finanzausgleich erhalten. Dies vor allem für die Strassenlasten und die Bildungsausgaben. Nach neuem Recht werden es voraussichtlich noch rund Fr. 180'000.-- aus dem Sonderlastenausgleich Schule sein.