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Zivilschutz hilft bei der Feuerbrandbekämpfung

14. Juni 2007
Der Feuerbrand-Befall im Kanton St.Gallen hat ein nicht gekanntes Ausmass erreicht. Auch die Landwirte in der Gemeinde Gaiserwald sind stark betroffen. Der Kanton St.Gallen hat namhafte Mittel bereitgestellt, damit in diesem ausserordentlichen Jahr nicht nur Rodungen, sondern auch Rückschnitte von Obstbäumen entschädigt werden können. Zur Unterstützung der Arbeiten wird der Zivilschutz aufgeboten. Eine zentrale Helpline, Tel. 071 229 74 74, die Informationen und Hilfen vermittelt, wird eingerichtet.
Die Zuständigkeit für die Feuerbrandbekämpfung liegt beim Kanton. Kurzfristig soll in Abhängigkeit von Befallsstärke und Krankheitsanfälligkeit die Ausbreitung des Feuerbrandes mit Rodung und Rückschnitt möglichst stark gebremst werden. Dieses Jahr ordneten die kantonalen Stellen bisher in über 20 Hektaren Niederstammanlagen Rodungen an. Bei den Hochstammbäumen ist zu befürchten, dass von den rund 140'000 Hochstammkernobstbäumen rund zwei Drittel befallen sein werden.

In dieser Situation ist schnelles Handeln wichtig. Rodungen und mehr noch der Rückschnitt von Bäumen verlangen ein sorgfältiges und zeitaufwändiges Arbeiten. Die Bäume müssen mehrmals auf Befall abgesucht werden und dies in einer Jahreszeit, in der für die Landwirte ohnehin viel saisonale Arbeit ansteht. Viele Bauernfamilien sind auf zusätzliche Hilfskräfte angewiesen. Um sie in dieser ausserordentlichen Situation zu unterstützen, hat die Regierung des Kantons St.Gallen verschiedene Massnahmen beschlossen

Entschädigung und Zivilschutz

In diesem Jahr werden ausnahmsweise und befristet nicht nur die Rodungen, sondern auch der Rückschnitt der vom Feuerbrand betroffenen Obstbäume entschädigt. Die Regierung schätzt die finanziellen Aufwendungen für die Entschädigung sowohl der Rodungen als auch des Rückschnitts auf rund 7,7 Mio. Franken. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund voraussichtlich zur Hälfte, so dass mit Nettoaufwendungen von ca. 3,85 Mio. Franken für den Kanton zu rechnen ist.

Zur Unterstützung bei den Rodungs- und Rückschnittarbeiten hat die Regierung den Zivilschutz aufgeboten. Sein Einsatz erfolgt nach Bedarf. Der Zivilschutz soll nur dort arbeiten, wo dies von den Landwirten ausdrücklich gewünscht wird. Um die Gleichbehandlung mit privatem Hilfspersonal oder Unternehmen zu gewährleisten, müssen die Landwirte die Kosten für den Zivilschutzeinsatz übernehmen.

Helpline für Notfälle

Die aktuelle Situation bedeutet für die Obstproduzenten und Besitzer von Hochstamm-Obstbäumen nicht nur eine grosse Arbeitsbelastung, für viele entstehen sogar existentielle Probleme. Die Regierung hat deshalb eine zentrale Helpline eingerichtet, an die sich die Betroffenen wenden können. Die Telefonnummer lautet 071 229 74 74.

Auch Einfamilienhausbesitzer sind gefordert

Die Bevölkerung ist aufgerufen, Befallsverdacht insbesondere an Apfel-, Birn- und Quittenbäumen sowie an Weissdorn den beiden Gemeindekontrolleuren (für Abtwil und St. Josefen Urs Granwehr, Tel. 079 414 29 84 und für Engelburg Hugo Walser, Tel. 079 452 83 74) zu melden. Ein Verdacht ist gegeben, wenn Triebe oder Blütenstiele erlahmen und dunkel verfärben, wenn Blätter vom Stiel her dunkel zeichnen und insbesondere dann, wenn solche Befallsstellen milchige oder gelblich-braune Tröpfchen aufweisen. Die Überprüfung der Meldung kann allerdings nicht in jedem Fall sofort erfolgen, weil die Kontrolle der gewerblichen Anlagen und deren Umgebung gegenwärtig prioritär bearbeitet werden muss.


Feuer im Freien zu erwarten

Da in den meisten Fällen das Verbrennen des befallenen Schnittgutes an Ort und Stelle empfohlen werden muss, ist in der ganzen Region in den nächsten Wochen weiterhin mit zahlreichen Feuern auf Wiesen zu rechnen. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.


Wie kann die Hilfe des Zivilschutzes angefordert werden?

Der Obstproduzent kann seinen Bedarf bei der Gemeinde melden:
Gemeinderatskanzlei, Edith Engler, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, Tel. 071 313 86 86, edith.engler@gaiserwald.ch

Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
  • Name und Adresse und Telefonnummer
  • Fläche Niederstammkernobstkulturen und Anzahl Kernobsthochstämme
  • Anzahl Manntage für Rodungen und Anzahl Manntage für Rückschnitte
Die Koordination des Einsatzes erfolgt durch die Regionale Zivilschutzorganisation St.Gallen. Es handelt sich um Zivilschutzpioniere in Equipen von zwei Mann. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht. Die Pioniere erhalten vor dem Einsatz auf dem Betrieb eine fachliche und sicherheitstechnische Instruktion durch die Zivilschutzorganisation und die Vollzugsorgane der Feuerbrandbekämpfung. Diese Instruktion wird durch den Kanton finanziert.

Leistungen des Obstproduzenten
  • Das nötige Material (Scheren, Sägen und Leitern sowie Feuerbrand-Desinfektionsmittel und Apotheke) muss vom Obstproduzent in funktionstüchtigem Zustand bereitgehalten werden.
  • Die Verpflegung (Mittagessen und Zwischenverpflegung) geht zu Lasten des Obstproduzenten.
  • Arbeitsanweisung und die Verantwortung bezüglich Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften obliegen dem Obstproduzenten.
  • Die Kosten zu Lasten des Obstproduzenten betragen Fr. 45.-- pro Manntag (9 Stunden).


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