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E-Mobilität soll gefördert werden

23. November 2017
Die Energiekommission bzw. der Gemeinderat überprüft regelmässig die verschiedenen Förderbereiche des Energiefonds. Auf das nächste Jahr sind wiederum Anpassungen im Förderprogramm geplant. Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Für die folgenden Bereiche gibt es im nächsten Jahr neu finanzielle Beiträge aus dem Energiefonds:
  • Wärmedämm-Massnahmen bei Kellerdecken und Dächern
  • Wärmerückgewinnung mit einer kontrollierten Lüftung
  • Erdsondenbohrungen
  • private Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Mit der Unterstützung von Massnahmen zur Dämmung von Kellerdecken und Dächern kommen - neben der im letzten Jahr eingeführten Sanierung von Fenstern - weitere wichtige Elemente zur Verbesserung der Gebäudehülle hinzu. Die Wärme- und Energieeffizienz eines Gebäudes sowie die Wohnqualität lassen sich mit relativ einfachen Massnahmen schnell verbessern. Mit der Unterstützung dieser Einzelmassnahmen soll dafür der entsprechende Anreiz geschaffen werden. Die Hürde ist deutlich geringer als beim kantonalen Förderprogramm, wo nur bei umfassenden Sanierungen finanzielle Beiträge gesprochen werden.

Für Erdsondenbohrungen gibt es im nächsten Jahr neu ebenfalls Unterstützungsbeiträge. Im Fokus steht dabei der Ersatz von fossilen Heizungen, d.h. Öl und Gas, durch Wärmepumpen mit Erdsonden. Diese Umstellung zur Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle wird mit einer Grundpauschale zusätzlich honoriert. Zur Förderung der E-Mobilität in der Gemeinde Gaiserwald hat sich der Gemeinderat entschieden, bei den Ladestationen anzusetzen. Gerade Wohnungsmieter, welche ein Elektrofahrzeug erwerben möchten, sind darauf angewiesen, dass der Vermieter Ladestationen, z.B. in einer privaten Tiefgarage, zur Verfügung stellt. Um dafür einen Anreiz zu setzen, gibt es neu Beiträge für die Installation von Ladestationen in Gebäuden. Eine letzte Änderung betrifft die Förderung von Energieproduktionsanlagen. In diesem Bereich können neu regionale Vorhaben unterstützt werden.

Bei Fragen zum Energiefonds steht Guido Rüber, Leiter Liegenschaften, Tel. 071 313 86 94, guido.rueber@gaiserwald.ch, gerne zur Verfügung.

Nachtrag IV. Energiefondsreglement
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in privaten Gebäuden sollen über den Energiefonds gefördert werden. (Archivbild: Wave-Trophy 2015 mit Etappenziel Abtwil)