Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet. Bis Ende Juni 2017 liegt der Entwurf der Anpassung 16 im Gemeindehaus in Abtwil (Gemeinderatskanzlei, Büro 13) öffentlich auf und ist im Internet unter www.areg.sg.ch abrufbar. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.
Der Richtplan bildet das Führungsinstrument der St.Galler Regierung. Damit zeigt die Regierung auf, welche Ziele sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht in den Richtplan aufzunehmen, wird er periodisch angepasst.
Arbeitsplatzstandorte und Schwerpunktgebiete ergänzen Das Gebiet Geissberg im Westen der Stadt St.Gallen liegt direkt angrenzend an die Gewerbe- und Industrieflächen der Piccardstrasse. Das Gebiet Geissberg wurde bereits im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans ins Siedlungsgebiet aufgenommen. Neu soll das Gebiet zusätzlich als Strategischer Arbeitsplatzstandort bezeichnet werden und in den nächsten fünf bis 15 Jahren für die Ansiedlung Unternehmen entwickelt werden.
Als wirtschaftliche Schwerpunktgebiete werden die Standorte mit den besten Voraussetzungen für die Wirtschaft und grossen Nutzungsreserven bezeichnet. Die bisher als B-Standorte bezeichneten Gebiete Leica-Areal-Innoparc in Balgach und Fegeren in Buchs sollen neu als A-Standorte aufgenommen werden. In der Gemeinde Rorschach werden zwei Gebiete als B-Standorte aufgenommen. Zum einen ist dies das Feldmühle-Areal, zum anderen das Gebiet Depot Hauptbahnhof.
Abbau- und Deponiestandorte weiterführen Die Aushubmengen haben in den Jahren 2014 und 2015 leicht abgenommen. Zudem wurden einige Deponien neu eröffnet oder stehen kurz vor der Realisierung. Trotzdem besteht in gewissen Regionen des Kantons St.Gallen immer noch Handlungsbedarf in Bezug auf die Entsorgung von unverschmutztem Aushubmaterial und Bauabfällen. Mit der Richtplananpassung 16 werden die Standorte Meder/Wattwald in Altstätten/Oberriet, Radmoos in Gossau, Chellen in Lütisburg und Gübsen in St.Gallen für den Eintrag in den Richtplan vorgeschlagen. Auf Antrag der Region Toggenburg und der Gemeinde Nesslau soll der Standort Haggen aus dem Richtplan entlassen werden.
Waldgrenze ausserhalb Bauzone festlegen Die Waldgrenze ausserhalb der Bauzone kann seit Mitte 2013 auch ausserhalb der Bauzonen statisch festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass besondere Interessen und Umstände nachgewiesen werden und die Gebiete im kantonalen Richtplan bezeichnet sind. Der Kanton St.Gallen verzichtet auf eine flächendeckende Bezeichnung dieser Gebiete im Richtplan, sondern tut dies auf Antrag der politischen Gemeinden. In einem neuen Koordinationsblatt wird das Verfahren festgelegt und die besonderen Interessen und Umstände im Grundsatz erklärt.
Tourismus entwickeln Für die Entwicklung des Gebiets Tannenboden wurden, basierend auf dem Tourismusentwicklungskonzept Flumserberg, erste Entwicklungsvorstellungen erarbeitet. Zur Sicherstellung einer koordinierten und qualitativen Gesamtentwicklung sowie als Grundlage für nachgelagerte Planungen wurde ein Masterplan für das Gebiet Tannenboden erarbeitet. Der Masterplan dient als Grundlage für die vorgeschlagene Anpassung des Siedlungsgebiets im Gebiet Tannenbodenalp.
Auf Antrag der Gemeinde Amden und Region ZürichseeLinth wird der geplante Golfplatz Amden-Arvenbüel als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen. Eine erste grobe Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass der Bedarf ausgewiesen ist und sich das Standort aufgrund seiner Lage und dem Einzugsgebiet grundsätzlich eignet
Weitere Aktualisierungen Das Koordinationsblatt zu den Mobilfunkanlagen wurde im Rahmen der Gesamtüberarbeitung 2001 erstmals in den Richtplan aufgenommen und seither nie angepasst. Die Entwicklung verläuft in diesem Bereich rasant, weshalb eine Anpassung an neue Bestimmungen und an die technologischen Gegebenheiten nötig ist.
Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 16 liegt bis am 30. Juni 2017 in allen Gemeinden öffentlich auf. Ebenso ist er unter www.areg.sg.ch aufgeschaltet. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen bezogen werden.
Blick über Winkeln Richtung Abtwil. Ganz rechts vor der Autobahn das Gebiet Geissberg,
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