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Gaiserwalder Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan
7. Juli 2016Der Gemeinderat hat zum Teil Siedlung des neuen St.Galler Richtplanes Stellung genommen. Die Grundgedanken werden unterstützt. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Kanton wird aber als zu gering erachtet und demzufolge auch das definierte Siedlungsgebiet der Gemeinde Gaiserwald.
Mit dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) sind die Kantone aufgefordert, ihre Richtpläne zu überarbeiten. Der Kanton St.Gallen hat den Teil Siedlung seines Richtplanes überarbeitet. In diesem Kapitel werden unter anderem Grösse und Verteilung des Siedlungsgebiets festgelegt, Regeln zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr aufgestellt sowie Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen formuliert.
Genügend Platz zur Verfügung stellen
Der Kanton St.Gallen rechnet im Richtplanentwurf bis zum Jahr 2030 mit einem Bevölkerungszuwachs von 40‘000 Personen. Für den gleichen Zeitraum geht der Bund von einer Zunahme von 55‘000 Personen aus. Die beiden Szenarien weichen um 37,5 Prozent ab. Bis zum Jahr 2040 nahm der Kanton ein Bevölkerungswachstum von 50‘000 Personen an. Das Bundesamt für Statistik geht von 80‘000 Personen aus. Das sind 60 Prozent mehr als der Kanton annimmt. Die Prognosen des Kantons bilden die Grundlage für die Festlegung des Bauzonenbedarfs im Kanton und letztlich in der einzelnen Gemeinde. Der Kanton hat bereits angekündigt, aufgrund der seit der Erarbeitung des Richtplanentwurfes neu gewonnen Erkenntnisse des Bundes sein Bevölkerungsszenario zu überarbeiten. Der Gemeinderat befürwortet dieses Vorgehen und beantragt beim Kanton, dass das vom Kanton für die Gemeinde Gaiserwald definierte Siedlungsgebiet mit jenem der ersten Etappe des Gaiserwalder Richtplans aus dem Jahr 2012 übereinstimmt.
Autonomie bei der Innenverdichtung
Der neue Richtplan schreibt vor, dass die Gemeinden in ihren Richtplänen eine Innenverdichtungsstrategie definieren müssen. Der Kanton ist Genehmigungsbehörde. Bei der Festlegung der Innenverdichtungsstrategie muss den Gemeinden grösstmögliche Autonomie zugestanden werden. Es ist nicht zielführend, wenn der Kanton für die Genehmigung pauschale Vorgaben machen sollte. Die Gemeinden sollen für die Siedlungsentwicklung nach innen die gewachsenen Strukturen und die Charakter der bebauten Gebiete berücksichtigen dürfen. Nicht alle Gemeinden verfügen aufgrund der Bebauungsstruktur über das gleiche Dichtepotenzial. Pauschalwerte spiegeln die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu wenig. In einzelnen Regionen würde damit das Potenzial nicht ausgeschöpft und in andern wäre es nicht realistisch.
Genügend Platz zur Verfügung stellen
Der Kanton St.Gallen rechnet im Richtplanentwurf bis zum Jahr 2030 mit einem Bevölkerungszuwachs von 40‘000 Personen. Für den gleichen Zeitraum geht der Bund von einer Zunahme von 55‘000 Personen aus. Die beiden Szenarien weichen um 37,5 Prozent ab. Bis zum Jahr 2040 nahm der Kanton ein Bevölkerungswachstum von 50‘000 Personen an. Das Bundesamt für Statistik geht von 80‘000 Personen aus. Das sind 60 Prozent mehr als der Kanton annimmt. Die Prognosen des Kantons bilden die Grundlage für die Festlegung des Bauzonenbedarfs im Kanton und letztlich in der einzelnen Gemeinde. Der Kanton hat bereits angekündigt, aufgrund der seit der Erarbeitung des Richtplanentwurfes neu gewonnen Erkenntnisse des Bundes sein Bevölkerungsszenario zu überarbeiten. Der Gemeinderat befürwortet dieses Vorgehen und beantragt beim Kanton, dass das vom Kanton für die Gemeinde Gaiserwald definierte Siedlungsgebiet mit jenem der ersten Etappe des Gaiserwalder Richtplans aus dem Jahr 2012 übereinstimmt.
Autonomie bei der Innenverdichtung
Der neue Richtplan schreibt vor, dass die Gemeinden in ihren Richtplänen eine Innenverdichtungsstrategie definieren müssen. Der Kanton ist Genehmigungsbehörde. Bei der Festlegung der Innenverdichtungsstrategie muss den Gemeinden grösstmögliche Autonomie zugestanden werden. Es ist nicht zielführend, wenn der Kanton für die Genehmigung pauschale Vorgaben machen sollte. Die Gemeinden sollen für die Siedlungsentwicklung nach innen die gewachsenen Strukturen und die Charakter der bebauten Gebiete berücksichtigen dürfen. Nicht alle Gemeinden verfügen aufgrund der Bebauungsstruktur über das gleiche Dichtepotenzial. Pauschalwerte spiegeln die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu wenig. In einzelnen Regionen würde damit das Potenzial nicht ausgeschöpft und in andern wäre es nicht realistisch.