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Neue Förderbereiche für den Energiefonds

3. März 2016
Ab dem nächsten Jahr werden aus dem Energiefonds keine Beiträge mehr für Photovoltaikanlagen ausgerichtet. Dafür wird die auf das Jahr 2016 neu lancierte Fensteraktion definitiv in das Reglement übernommen. Zusätzlich sollen auch für Studien und Abklärungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Energiekonzeptes bzw. des Energierichtplanes der Gemeinde Beiträge ausgerichtet werden können. Die finanziellen Mittel des Energiefonds sollen zukünftig maximal Fr. 300'000.-- betragen - bisher waren es maximal Fr. 150'000.--. Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Wer bei seinem Gebäude in die Energieeffizienz investiert und die Gebäudehülle saniert, erhält Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm des Bund und des Kantons. Zusätzlich unterstützt der Gaiserwalder Energiefonds diese Bemühungen. Seit einigen Jahren gibt es aus dem Gebäudeprogramm für den Ersatz von Fenstern nur noch Förderbeiträge, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird. Weil der Ersatz von Fenstern jedoch eine einfache und wirksame Massnahme zur Erhöhung der Wärme- und Energieeffizienz eines Gebäudes darstellt, hat der Gemeinderat beschlossen, dass auch für den ausschliesslichen Fensterersatz Beiträge aus dem Gaiserwalder Energiefonds ausgerichtet werden sollen.

Hohe Zahl an Photovoltaikanlagen
Nach der letztjährigen Reduktion des Beitrages für die Förderung von Photovoltaikanlagen wird, wie bereits angekündigt, ab dem Jahr 2017 komplett auf die Unterstützung verzichtet. Von der Elektra Gaiserwald erhalten die Eigentümer von Photovoltaikanlagen eine Vergütung für den produzierten Strom von derzeit 15 Rp./kWh. Darin enthalten ist ein Anteil für den ökologischen Mehrwert. Im Weiteren leistet Swissgrid eine Einmalvergütung für Kleinanlagen und die Erstellungskosten der Anlagen sind deutlich tiefer, als noch bei Beginn der Unterstützung. Die Anschubfinanzierung während der vergangenen Jahre war erfolgreich. Heute sind in der Gemeinde 94 Photovoltaikanlagen in Betrieb. Vor vier Jahren waren es noch keine zehn Anlagen.

Ein neuer Förderbereich umfasst Studien und Abklärungen. Dafür sollen finanzielle Beiträge ausgerichtet werden können, wenn sie der Umsetzung des Energiekonzeptes bzw. des Energierichtplanes dienen, im öffentlichen Interesse liegen und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ausgeführt werden.

Bei Bedarf mehr finanzielle Mittel
In den vergangenen Jahren waren die Mittel des Energiefonds jeweils schnell ausgeschöpft. Der Gemeinderat erhält neu die Möglichkeit, die jährliche Einlage in den Energiefonds auf maximal Fr. 300'000.-- (bisher Fr. 150'000.--) festzulegen. Der Energiefonds wird aus einer Abgabe auf den Strompreis gespiesen. Auskünfte zum Gaiserwalder Energiefonds erteilt Guido Rüber, Leiter Liegenschaften, Tel. 071 313 86 94, guido.rueber@gaiserwald.ch. Sämtliche Informationen und die Formulare sind auch auf der Webseite der Gemeinde unter der Rubrik Dienstleistungen zu finden.

Photovoltaik-Anlage