Auf den Beginn des Jahres 2016 gibt es beim Gaiserwalder Energiefonds zwei Änderungen: Neu wird der Ersatz von Fenstern mit einem Beitrag unterstützt und die Höhe des Beitrages für Photovoltaikanlagen wird halbiert. Ab dem Jahr 2017 gibt es aus dem Energiefonds keine Unterstützung für Photovoltaikanlagen mehr.
Wer bei seinem Gebäude in die Energieeffizienz investiert und die Gebäudehülle saniert, erhält Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm des Bund und des Kantons. Zusätzlich unterstützt der Gaiserwalder Energiefonds diese Bemühungen. Seit einigen Jahren gibt es aus dem Gebäudeprogramm für den Ersatz von Fenstern nur noch Förderbeiträge, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird. Weil der Ersatz von Fenstern jedoch eine einfache und wirksame Massnahme zur Erhöhung der Wärme- und Energieeffizienz eines Gebäudes darstellt, hat der Gemeinderat beschlossen, dass auch für den ausschliesslichen Fensterersatz Beiträge aus dem Gaiserwalder Energiefonds ausgerichtet werden sollen. Für die Unterstützung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Das Gebäude (Wohnnutzung) muss vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein.
Ausführung neue Fenster U-Wert Glas ≤ 0.70 W/m2K, Glasabstandhalter Kunststoff / Edelstahl, oder Nachweis Minergie-Modul
Mindestfläche für Fensterersatz 10 m2
Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Die Ausrichtung der Beiträge im Generellen richtet sich nach Art. 16 ff. Energiefondsreglementes.
Fördergeld: Fr. 45.--/m2 Mauerlichtmass
Nach der letztjährigen Reduktion des Beitrages für die Förderung von Photovoltaikanlagen hat der Gemeinderat entschieden, den Betrag im nächsten Jahr nochmals zu halbieren - von Fr. 250.--/kWp auf Fr. 125.--/kWp und max. Fr. 1'250.-- anstatt Fr. 2'500.--. Von der Elektra Gaiserwald erhalten die Eigentümer von Photovoltaikanlagen eine Vergütung für den produzierten Strom von total 15 Rp./kWh. Darin enthalten ist ein Anteil für den ökologischen Mehrwert. Im Weiteren leistet Swissgrid eine Einmalvergütung für Kleinanlagen und die Erstellungskosten der Anlagen haben sich weiter reduziert. Mit den geltenden Beiträgen, Vergütungen und Erstellungskosten ist eine Anlage nach etwas mehr als zehn Jahren amortisiert.
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