Am 14. Juni 2015 findet die Urnenabstimmung über den Kredit für den Ausbau der Hausverteilanlagen mit Glasfasern statt. Auf der Basis des bis zu den Gebäuden bereits fertig gebauten Glasfasernetzes sollen die Glasfaserleitungen in die Wohneinheiten weitergeführt werden. Die ausführlichen Informationen zu diesem Projekt hat der Gemeinderat in der Abstimmungsbroschüre zusammengestellt.
Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen ungefähr Mitte Mai zusammen mit den Unterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Der Gemeinderat empfiehlt den Gaiserwalder Stimmberechtigten, namentlich aus folgenden Überlegungen, der Vorlage für den Ausbau der Hausverteilanlagen mit Glasfasern zuzustimmen:
Die bisherige Glasfaserstrategie wird nun konsequent bis in die Wohnung umgesetzt - basierend auf dem Bürgerbeschluss vom 22. März 2010.
Das grosse Potenzial des neuen Glasfasernetzes kann zielgerichtet genutzt werden.
Weiterhin steht eine ausgezeichnete Grundversorgung mit analogen und digitalen TV- und Radiosendern zu einem fairen Preis (CHF 25.-- pro Monat) zur Verfügung – neu sogar mit integriertem Internetanschluss und der Möglichkeit, Festnetz-Telefonie zu nutzen. Wer mehr will, hat aber zukünftig die Möglichkeit, noch mehr zu erhalten.
Die Grundeigentümer/innen erhalten durch den Anschluss ihrer Wohneinheiten an das Glasfasernetz einen klaren Mehrwert, von dem auch allfällige Mieter/innen profitieren.
Die Einwohnerinnen und Einwohner können dadurch auswählen, auf welchen Telekommunikationsdienstleister sie setzen wollen.
Das alte Kupfernetz kann ohne hohe Investitionen nicht mehr zuverlässig weiterbetrieben werden. Weiterhin eine hohe Summe in das Kupfernetz zu stecken, macht keinen Sinn, da mit dem Glasfasernetz ein zukunftssicheres Netz vorhanden ist.
Die Gemeinschaftsantennenanlage kann ohne die zusätzliche Investition in das Glasfasernetz und der sich dadurch eröffnenden neuen Möglichkeiten nicht mehr rentabel weitergeführt werden.
Der allgemeine Gemeindehaushalt wird nicht belastet, da die Gemeinschaftsantennenanlage als unselbständig öffentlich-rechtliches Unternehmen einer Spezialfinanzierung unterliegt, d.h. sich selbstständig und ohne Steuergelder finanzieren muss.
Sowohl die bisherigen, als auch die neuen Investitionen können bei einem Marktanteil von 50 % mit den Abonnementspreisen innert zehn Jahren eingespielt werden. Dies zeigt der unter externer Leitung erstellte Businessplan.
Damit die Folgen bei einer Ablehnung abgeschätzt werden können, zeigt der Gemeinderat in der Abstimmungsbroschüre auch auf, was bei einem Nein passieren kann:
Die jetzige Gemeinschaftsantennenanlage kann nur dann zuverlässig weiterbetrieben werden, wenn weiter investiert wird. Das Kupfernetz ist veraltet und verschlingt im Unterhalt überproportional viel Geld. Der Betrieb müsste aus Rentabilitätsgründen über kurz oder lang eingestellt werden.
In der Konsequenz müsste die Gemeinschaftsantennenanlage zum Verkauf ausgeschrieben werden. Aufgrund erster Abklärungen kann davon ausgegangen werden, dass für einen potenziellen Investor das alte Kupfernetz keinen Wert mehr hat und das neue Glasfasernetz auf dessen Bedürfnisse und Kosten angepasst werden müsste. Dadurch würde der Verkauf nur einen geringen Teil der bisherigen Investitionen lösen.
Der direkte Einfluss der Einwohnerinnen und Einwohner auf das TV- und Radioangebot in der Gemeinde ginge verloren.
Am 19. Mai 2015 (19.30 Uhr, Mehrzweckraum der Dreifachturnhalle in Engelburg) sowie am 21. Mai 2015 (19.30 Uhr, Musiksaal des Feuerwehrdepots in Abtwil) finden zwei öffentliche Informationsveranstaltungen zu dieser bevorstehenden Urnenabstimmung statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind dazu herzlich eingeladen.
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