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Zweite öffentliche Auflage Überarbeitung neue Schutzverordnung

14. August 2025
Die Bearbeitung des ersten Auflageverfahrens für die Totalrevision der Schutzverordnung aus dem Jahr 1994 ist abgeschlossen. Die Änderungen der neuen Schutzverordnung liegen bis am 15. September 2025 öffentlich auf. Die Betroffenen können während dieser Zeit gegen die Änderungen der neuen Schutzverordnung beim Gemeinderat Einsprache erheben.

Die neue Schutzverordnung lag ab dem 9. Mai 2022 während 30 Tagen öffentlich auf. Während der ersten Auflagefrist gingen einige Einsprachen ein. Die Eingaben wurden geprüft und verschiedene Anpassungen bei den Schutzobjekten vorgenommen. Aufgrund dieser Anpassungen fand vom 17. März 2025 bis 15. April 2025 das zweite Mitwirkungsverfahren statt. Während der zweiten Mitwirkung gingen einige Rückmeldungen ein, welche ebenfalls geprüft wurden. Der Gemeinderat verabschiedete am 10. Juni 2025 die Anpassungen der neuen Schutzverordnung.

Zweites Einspracheverfahren beginnt
Die Anpassungen der neuen Schutzverordnung liegen ab dem 15. August 2025 während 30 Tagen öffentlich auf. Die Unterlagen können unter der Rubrik "Amtliche Publikationen" digital eingesehen werden. Der weitere Terminplan hängt stark von den während der zweiten Auflage eingehenden Einsprachen bzw. deren Verlauf ab. Im Anschluss an die Einspracheverfahren können die Einspracheentscheide an die kantonalen Rechtsmittelinstanzen weitergezogen werden. Der Gemeinderat wird nach Abschluss aller Verfahrensschritte das Datum festlegen, ab welchem die neue Schutzverordnung in Kraft tritt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine verlässliche Prognose erstellt werden.

Der Gemeinderat Gaiserwald erliess am 10. Juni 2025 gestützt auf Art. 1 und 114 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1), Art. 18 ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes (SR 451), Art. 12 ff. der Naturschutzverordnung (sGS 671.1), Art. 10 Abs. 2 des Hundegeseztes (sGS 456.1), Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung:

Überarbeitung neue Schutzverordnung

- Reglement mit Schutzverzeichnis (Änderungen rot markiert)

- Änderungen Schutzplan

Die Änderungen der neuen Schutzverordnung liegen vom 15. August 2025 bis 15. September 2025 im Foyer des Gemeindehauses, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gegen die Änderungen der neuen Schutzverordnung beim Gemeinderat Gaiserwald, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.