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Änderung des Abwasserreglementes

14. August 2014
Wer ein Gebäude neu erstellt und dieses an die öffentliche Kanalisation anschliesst oder ein bestehendes erweitert, muss dafür eine Kanalisationsanschlussgebühr bezahlen. Bis anhin war dafür der von der Gebäudeversicherungsanstalt für das Gebäude festgelegte Zeitwert massgebend - neu soll es der Neuwert sein. Diese Änderung des Abwasserreglementes untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Neuwert ist für die Erhebung der Kanalisationsanschlussgebühr, insbesondere bei nachträglichen baulichen Veränderungen, besser geeignet. Die Regelung entspricht damit auch den Vorschriften in den umliegenden Gemeinden. Die Höhe der Gebühr sowie die Grenze, bis zu der auf eine Nachzahlung verzichtet wird, bleiben unverändert.