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Strukturdatenerhebung für Personen ohne Direktzahlungen im Kanton St.Gallen

27. Februar 2025
Für Privatpersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen eines Betriebes ohne Direktzahlungen findet im Kanton St. Gallen die Strukturdatenerhebung 2025 zwischen dem 15. und 31. März 2025 statt.

Alle betroffenen Personen werden durch das kantonale Landwirtschaftsamt SG über die Strukturdatenerhebung informiert. Weitere nützliche Informationen zu dieser Strukturdatenerhebung sind im agriPortal unter "Meine Infos" aufgeführt. Bei Fragen zur Datendeklaration oder Neunanmeldung einer Tierhaltung kann das Landwirtschaftsamt Gaiserwald kontaktiert werden.

Erfassung im agriPortal
Der Zugang zum agriPortal (via agate.ch) erfolgt über das CH-Login. Anschliessend können Sie via agate.ch g "Kant. Datenerhebung SG" ins agriPortal einsteigen. Nutzen Sie insbesondere die Möglichkeit, die Erhebung mit dem dafür vorgesehenen Assistenten durchzuführen.

Die Deklaration erfolgt im agriPortal ausschliesslich digital. Dies hat folgende Vorteile:

  • Die Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sowie die Equiden wurden bereits von der Tierverkehrsdatenbank übernommen und ins agriPortal importiert.
  • Bei den anderen Nutztieren wie Schweine, Geflügel usw. stehen die Vorjahresdaten ebenfalls zur Verfügung. Diese müssen überprüft und gegebenenfalls ergänzt, angepasst oder bei Aufgabe einer Tierkategorie, gelöscht werden.
  • Die bereinigten und ergänzten Daten 2025 können direkt aus dem agriPortal eingereicht werden.
  • Die Daten sind jederzeit im System einsehbar


Abschliessen und Einreichen der Daten
Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben sorgfältig - gegebenenfalls sind diese zu ergänzen oder anzupassen. Mit "Daten einreichen" wird die Erhebung bestätigt und abgeschlossen

Im Kanton SG müssen keine Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und dem Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Mit der Einreichung im agriPortal wird automatisch die Vollständigkeit der Daten bestätigt. Mit Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist eine Beitragspflicht zu Gunsten des Tierseuchenkasse verbunden. Diese beträgt mindestens Fr. 20.00. Der Betrag wird im Herbst vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Rechnung gestellt. Eine vollständige und dauerhafte Aufgabe der Tierhaltung ist an tiere-sg@sg.ch zu melden.

Landwirtschaftsamt Gaiserwald