Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm'', ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von vier Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Der ''Allgemeine Alarm" wird bis 14.00 Uhr mehrmals getestet. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm'' getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je zehn Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen, davon 5'000 fest installierte und rund 2'800 mobile, auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Im Kanton St.Gallen sind in den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach Wasseralarmsirenen installiert.
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