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Neues Organisationsmodell für die Schule in Arbeit

16. Januar 2025
Um die Schule als leistungsfähige, professionelle Organisation in die Zukunft zu führen, verabschiedete der Gemeinderat für die operative und strategische Führung der Schule die Leitlinien für eine Reform. Die Kernelemente sind: Einsetzen eines Geschäftsführers bzw. einer Geschäftsführerin Bildung/Schule, Stärkung der Schulleitungen, Abschaffung des Schulrates und strategische bzw. politische Verantwortung der Schule durch den Gemeinderat.

Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse durch den Schulrat entwickelte der Gemeinderat zusammen mit einer Projektgruppe für die Schule Gaiserwald neue Führungsstrukturen. Als oberstes Leitungsorgan der Gemeinde liegt die Verantwortung für die Schule bei ihm. Die angestrebte Reform zielt darauf ab, die Führungsstrukturen der Schule Gaiserwald langfristig zu modernisieren und zukunftssicher zu gestalten. Durch die Einführung klarer und effizienter Entscheidungsprozesse soll eine höhere Professionalität erreicht werden, die es der Schule ermöglicht, flexibel auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren und die Bildungsqualität kontinuierlich zu steigern. Die Projektgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Schule und des Gemeinderates zusammen. Sie untersuchte unterschiedliche Modelle zur Optimierung der Schulführung, mit Fokus auf Professionalität, Effizienz und klare Verantwortlichkeiten. Vier Modelle wurden im Detail analysiert:

Variante A: Schulrat ohne Geschäftsleitung (aktuelles Modell)

Variante B: Schulrat mit Geschäftsleitung

Variante C: Gemeinderat mit Schulkommission und Geschäftsleitung

Variante D: Gemeinderat ohne Schulkommission, aber mit Geschäftsleitung

Die untersuchten Varianten wurden anhand von Kriterien bewertet und deren Vor- und Nachteile benannt. In die Bewertung der einzelnen Kriterien sind jeweils auch Erfahrungswerte aus anderen Schulen bzw. Gemeinden eingeflossen, welche in den vergangenen Jahren eine massgebliche Änderung in ihren Führungsstrukturen vorgenommen hatten. Die Modelle B und D schnitten bei der Bewertung am besten ab. Modell D erhielt die höchste Punktzahl. Diese Variante hat gegenüber Modell B Vorteile bei den tieferen Kosten, der schnelleren Entscheidungsfindung und der stärkeren Gewichtung der Schulthemen im Gemeinderat. Bei der Umsetzung der Variante D sollen künftig die folgenden Schwerpunkte für die operative und strategische Führungsebene der Schule gelten:

Operative Führungsebene:

  • Stärkung der operativen Führung der gesamten Schule durch:
    - Einsetzen eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin Bildung/Schule
    - Stärkung der Schulleitungskonferenz
  • Angliederung von spezialisierten Fachstellen beim Geschäftsführer/bei der Geschäftsführerin Bildung/Schule (z.B. Medienpädagogik, Personalwesen)
  • Klare Schnittstellen zur politischen Gemeinde

Als Konsequenz einer Stärkung und Professionalisierung der operativen Führungsebene erachtet die Projektgruppe die Abschaffung des Schulrats als zweckmässig.

Strategische Führungsebene:

  • Übergeordnete strategische Führung und Aufsichtsfunktion einheitlich durch den Gemeinderat
  • Ein durch den Gemeinderat konstituiertes Mitglied ist politisch verantwortlich für den Bereich Bildung/Schule

Die Übernahme bisheriger Aufgaben des Schulrats, des Schulpräsidiums und der vom Schulrat eingesetzten Kommissionen erfolgt grundsätzlich durch die operative Ebene in der Schule und in einzelnen Fällen durch den Gemeinderat. Die Rollen und Aufgabenbereiche der Schulleitungen und der Schulverwaltung bleiben grundsätzlich die gleichen, wobei die Schulleitungen in übergeordneten schulbetrieblichen Aufgaben durch den Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin Bildung/Schule entlastet werden.

Für das neue Organisationsmodell der Schule wird im Februar 2025 eine öffentliche Vernehmlassung eingeleitet, damit sich die Bevölkerung und die politischen Parteien zu den geplanten Änderungen äussern können. Nach der Auswertung der Rückmeldungen entscheidet der Gemeinderat, wie es weitergeht. Wird die Reform umgesetzt, erfordert sie rechtliche Anpassungen bei der Gemeindeordnung und in verschiedenen Reglementen. Die Entscheide der Stimmberechtigten dazu sollten bis Ende 2026 vorliegen, damit bei einer Annahme der Reform mit der Umsetzung begonnen werden kann. Die neue Organisation soll spätestens mit Beginn der nächsten Amtsdauer am 1.1.2029 vollständig greifen.