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Mitwirkung Teiländerung Überbauungsplan Spiserwis Gebiet F in Abtwil

5. Dezember 2024
In der Spiserwis besteht ein Überbauungsplan aus dem Jahr 1990. Die Grundeigentümer des Grundstücks Nr. 1953, Rossweidstrasse 31a, 9030 Abtwil planen einen Wintergarten zu erstellen. Da die Realisierung auf Basis der jetzigen Grundlagen nicht möglich ist und um allen Eigentümerinnen und Eigentümern der Gebäudezeile Rossweidstrasse 31 bis 31c gleiche Möglichkeiten für einen Wintergartenanbau zu bieten, soll der bestehende Überbauungsplan angepasst werden. Die Mitwirkung wird vom 9. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 durchgeführt.

Die Umgrenzung des Planungsgebiets der Teiländerung III umfasst die Bereiche, in welchen die Wintergärten erstellt werden dürfen inkl. der Grundstücke der dazugehörigen Hauptbauten. Ausserhalb des Planungsgebiets gelten die Bestimmungen wie bisher.

In Ergänzung zum bestehenden Gebiet F1 (Baubereich für Hauptbauten) wird überlagernd für die Wintergärten der Häuserzeile ein separates «Gebiet F2» ausgeschieden. Dieses ist in einem neuen Artikel 11quarter definiert. Dabei geht es um die Art der Nutzung, die Dimension und den Zusammenbau. Die Vorschriften orientieren sich stark am «Gebiet F1», welches im Rahmen der Teiländerung I ausgeschieden wurde.

Es soll ein Wintergarten in der Grösse von 24 m2 auf der gesamten Fassadenbreite des jeweiligen Hauses umgesetzt werden können. Mit dem Zusammenbau wird eine Aufhebung des Gebäudeabstands zwischen den Wintergärten ermöglicht. Ohne Zusammenbau kommt der Gebäudeabstand gemäss Art. 9 der besonderen Vorschriften zum Tragen. Er beträgt 6 m und entspricht auch dem doppelten Grenzabstand.

Die Unterlagen für die Teiländerung III Gebiet F des Überbauungsplans Spiserwis werden ab dem 9. Dezember 2024 unter www.mitwirken-gaiserwald.ch aufgeschaltet. Als Alternative können die Unterlagen während den Öffnungszeiten im Foyer des Gemeindehauses (Erdgeschoss) eingesehen werden. Eingaben zur geplanten Teiländerung sind ausschliesslich auf dem elektronischen Weg vom 9. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 über www.mitwirken-gaiserwald.ch möglich. Das Mitwirkungsverfahren findet vor dem eigentlichen Auflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit statt und richtet sich an alle interessierten Personen.