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Neues Feuerschutzreglement

26. September 2024
Die Organisation des Feuerschutzes in der Gemeinde ist im Feuerschutzreglement geregelt. Der Gemeinderat hat das Feuerschutzreglement komplett revidiert und an das überarbeitete kantonale Recht angepasst. Das neue Feuerschutzreglement untersteht bis am 4. November 2024 dem fakultativen Referendum.

Das über 50-jährige kantonale Gesetz über den Feuerschutz wurde per 1. Januar 2021 totalrevidiert. Es war nicht mehr zeitgemäss. Mit dem neuen Gesetz wurde insbesondere die Organisationsfreiheit der politischen Gemeinden im Bereich des Feuerschutzes gestärkt. Die bisherigen detaillierten kantonalen Vorgaben zur Organisation auf kommunaler Ebene wurden aufgehoben und den Gemeinden damit weitgehende Organisationsautonomie gewährt.

Der Gemeinderat nutzt diese Möglichkeiten. Mit dem neuen Feuerschutzreglement erhält die Feuerschutzkommission zusätzliche Aufgaben. Sie ist neu grundsätzlich für sämtliche Aufgaben des Feuerschutzes zuständig, welche nicht jemand anderem zugewiesen wurde. Bisher kam diese Aufgabe dem Gemeinderat zu. Der Gemeinderat bleibt die Wahlbehörde für den Feuerwehrkommandanten bzw. die Feuerwehrkommandantin und behält auch die verschiedenen finanziellen Kompetenzen. Die Aufgaben der übrigen im Feuerschutz tätigen Personen, wie Kaminfeger bzw. Kaminfegerin und Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzbeauftragte, sind im kantonalen Recht bereits geregelt.

Das kantonale Recht räumt den Gemeinden einen Handlungsspielraum bei der Befreiung von Personen von der Feuerwehrpflicht und beim Bezug der Feuerwehrersatzabgabe ein. Die neuen Regelungen zur Befreiung von der Feuerwehrpflicht in der Gemeinde Gaiserwald lehnen sich an die Bestimmungen des geltenden Feuerschutzreglementes an. Auf den Bezug der Feuerwehrabgabe wird neu verzichtet, wenn der Betrag tiefer als CHF 50.-- liegt.

Das neue Feuerschutzreglement untersteht dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann im Gemeindehaus auf der Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 13) oder online eingesehen werden.