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Strompreise sinken weiter
29. August 2024Die Strompreise in der Gemeinde Gaiserwald sinken auf den 1. Januar 2025 um durchschnittlich sieben Prozent. Ebenfalls rückläufig ist die Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom aus der Produktion mit Photovoltaik-Anlagen.
Der Strompreis für die Kundinnen und Kunden der Elektra setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Energie und Abgaben. Die Preisanpassungen auf das neue Jahr sind in diesen Bereichen unterschiedlich hoch:
Netznutzung
Der Preis für die Netznutzung bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. In der Netznutzung inbegriffen sind die Kosten des vorliegenden Netzes, d.h. jenes der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG, und des Netzes der Elektra.
Energie
Der Energiepreis für die Kundinnen und Kunden der Elektra sinkt um durchschnittlich sechs Prozent. Der Grund dafür liegt in der tieferen Vergütung für die Übernahme des Solarstromüberschusses aus den Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde. Die langfristigen Preise für den Energieeinkauf haben sich auf einem tieferen Niveau als noch vor zwei Jahren eingependelt. Aufgrund der mehrjährigen Verträge der Elektra unterliegt der Einkaufspreis derzeit keinen grossen Schwankungen. Die finanzielle Lage der Elektra erlaubt es, den Strompreis zu halten.
Abgaben
Auf den Stromverbrauch werden verschiedene gesetzliche Abgaben erhoben. Die Elektra muss sie über den Strompreis den Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen und in der gleichen Höhe abliefern. Der Gemeinderat verzichtet auch im Jahr 2025 auf die bis ins Jahr 2023 erhobene Abgabe an den Gemeindehaushalt.
Der Energiefonds benötigt derzeit weniger Mittel. Die Anzahl der Gesuche in den verschiedenen Förderkategorien ging bereits im letzten Jahr zurück und bleibt in diesem Jahr auf dem tieferen Niveau. Die Abgabe in den Energiefonds wird deshalb von 0.8 Rp./kWh auf 0.6 Rp./kWh reduziert. Die Höhe der Beiträge aus dem Energiefonds und die verschiedenen Förderbereiche des Energiefonds bleiben hingegen unverändert.
Die verschiedenen Abgaben betragen:
- Bund: Netzzuschlag unverändert 2.30 Rp./kWh
- Bund: Stromreserve (Wasserkraftwerke, Reservekraftwerke und Notstromgruppen) von 1.20 Rp./kWh auf 0.23 Rp./kWh
- Bund: Dienstleistungen Swissgrid von 0.75 Rp./kWh auf 0.55 Rp./kWh
- Gemeinde: Energiefonds von 0.8 Rp./kWh auf 0.6 Rp./kWh
- Gemeinde: Gemeindehaushalt unverändert 0 Rp./kWh
Vergütung Einspeisung Photovoltaik-Anlagen
Die Elektra muss die überschüssig produzierte Elektrizität aus erneuerbaren Energien in der Gemeinde in ihr Netz aufnehmen und den Produzenten bzw. Produzentinnen eine Vergütung bezahlen. Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abgestimmt und dieses angenommen. Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Weil dieser gerade in den Sommermonaten auch im Minus liegen könnte, gibt es für kleinere Anlagen eine gesetzlich definierte Minimalvergütung. Gemäss Verordnungsentwurf des Bundesrats beträgt sie für Anlagen bis 30 kW - darunter fallen die meisten Anlagen auf Einfamilienhäusern - aktuell 4.6 Rp./kWh. Die Netzbetreiber sind frei, eine höhere Vergütung zu gewähren. Der Gemeinderat hat entschieden, auf die Anwendung dieser Minimalvergütung für das Jahr 2025 zu verzichten und die Vergütung der Elektra für die Einspeisung des auf dem Gemeindegebiet produzierten Stroms mit Photovoltaikanlagen auf 15.85 Rp./kWh festzulegen. Die Höhe der Rückliefervergütung steht unter dem Vorbehalt der definitiven Ausgestaltung der Vollzugsvorschriften zur neuen Gesetzgebung durch den Bund. Mit der neuen Vergütung setzt der Gemeinderat die vom Parlament und von den Stimmberechtigten definierten Spielregeln für die Rückvergütung vorerst moderat um. Die Produzentinnen und Produzenten müssen damit rechnen, dass die Vergütungen in Zukunft weiter sinken werden.
Eine ausführlichere Information für die Kundinnen und Kunden, wie sich die verschiedenen Preiskomponenten im Detail verändern, ist in der Rubrik Elektrizität publiziert. Sie wird zusätzlich bis spätestens Ende November 2024 den Kundinnen und Kunden per Post zugestellt.
Der Strompreis für die Kundinnen und Kunden der Elektra setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Energie und Abgaben. Die Preisanpassungen auf das neue Jahr sind in diesen Bereichen unterschiedlich hoch:
Netznutzung
Der Preis für die Netznutzung bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. In der Netznutzung inbegriffen sind die Kosten des vorliegenden Netzes, d.h. jenes der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG, und des Netzes der Elektra.
Energie
Der Energiepreis für die Kundinnen und Kunden der Elektra sinkt um durchschnittlich sechs Prozent. Der Grund dafür liegt in der tieferen Vergütung für die Übernahme des Solarstromüberschusses aus den Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde. Die langfristigen Preise für den Energieeinkauf haben sich auf einem tieferen Niveau als noch vor zwei Jahren eingependelt. Aufgrund der mehrjährigen Verträge der Elektra unterliegt der Einkaufspreis derzeit keinen grossen Schwankungen. Die finanzielle Lage der Elektra erlaubt es, den Strompreis zu halten.
Abgaben
Auf den Stromverbrauch werden verschiedene gesetzliche Abgaben erhoben. Die Elektra muss sie über den Strompreis den Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen und in der gleichen Höhe abliefern. Der Gemeinderat verzichtet auch im Jahr 2025 auf die bis ins Jahr 2023 erhobene Abgabe an den Gemeindehaushalt.
Der Energiefonds benötigt derzeit weniger Mittel. Die Anzahl der Gesuche in den verschiedenen Förderkategorien ging bereits im letzten Jahr zurück und bleibt in diesem Jahr auf dem tieferen Niveau. Die Abgabe in den Energiefonds wird deshalb von 0.8 Rp./kWh auf 0.6 Rp./kWh reduziert. Die Höhe der Beiträge aus dem Energiefonds und die verschiedenen Förderbereiche des Energiefonds bleiben hingegen unverändert.
Die verschiedenen Abgaben betragen:
- Bund: Netzzuschlag unverändert 2.30 Rp./kWh
- Bund: Stromreserve (Wasserkraftwerke, Reservekraftwerke und Notstromgruppen) von 1.20 Rp./kWh auf 0.23 Rp./kWh
- Bund: Dienstleistungen Swissgrid von 0.75 Rp./kWh auf 0.55 Rp./kWh
- Gemeinde: Energiefonds von 0.8 Rp./kWh auf 0.6 Rp./kWh
- Gemeinde: Gemeindehaushalt unverändert 0 Rp./kWh
Vergütung Einspeisung Photovoltaik-Anlagen
Die Elektra muss die überschüssig produzierte Elektrizität aus erneuerbaren Energien in der Gemeinde in ihr Netz aufnehmen und den Produzenten bzw. Produzentinnen eine Vergütung bezahlen. Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien abgestimmt und dieses angenommen. Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Weil dieser gerade in den Sommermonaten auch im Minus liegen könnte, gibt es für kleinere Anlagen eine gesetzlich definierte Minimalvergütung. Gemäss Verordnungsentwurf des Bundesrats beträgt sie für Anlagen bis 30 kW - darunter fallen die meisten Anlagen auf Einfamilienhäusern - aktuell 4.6 Rp./kWh. Die Netzbetreiber sind frei, eine höhere Vergütung zu gewähren. Der Gemeinderat hat entschieden, auf die Anwendung dieser Minimalvergütung für das Jahr 2025 zu verzichten und die Vergütung der Elektra für die Einspeisung des auf dem Gemeindegebiet produzierten Stroms mit Photovoltaikanlagen auf 15.85 Rp./kWh festzulegen. Die Höhe der Rückliefervergütung steht unter dem Vorbehalt der definitiven Ausgestaltung der Vollzugsvorschriften zur neuen Gesetzgebung durch den Bund. Mit der neuen Vergütung setzt der Gemeinderat die vom Parlament und von den Stimmberechtigten definierten Spielregeln für die Rückvergütung vorerst moderat um. Die Produzentinnen und Produzenten müssen damit rechnen, dass die Vergütungen in Zukunft weiter sinken werden.
Eine ausführlichere Information für die Kundinnen und Kunden, wie sich die verschiedenen Preiskomponenten im Detail verändern, ist in der Rubrik Elektrizität publiziert. Sie wird zusätzlich bis spätestens Ende November 2024 den Kundinnen und Kunden per Post zugestellt.