Einfachere Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Ortsbildern
4. Juli 2024
Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden verbessern die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern. Die Regierung und der Verband St.Galler Gemeindepräsidien einigten sich auf Grundsätze für eine neue Bewilligungspraxis. Dadurch soll eine effizientere Abwicklung der Gesuche erfolgen sowie die Zahl der Ablehnungen reduziert werden. Gleichzeitig soll das Solarpotenzial stärker genutzt werden, ohne dass an den sensiblen Orten der Denkmal- und Ortsbildschutz zu stark tangiert wird.
Das vom Kantonsrat verabschiedete St.Galler Energiekonzept 2021-2030 sieht die Halbierung der CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 vor. Der Nutzung des Solarpotenzials sowie weiterer erneuerbaren Energiequellen kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. In der Praxis zeigte sich bei Solaranlagen auf denkmalgeschützen Objekten und bei geschützten Ortsbildern zunehmend eine Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Das Departement des Innern tauschte sich deshalb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden aus und erteilte einen Auftrag für die Erarbeitung einer neuen Bewilligungspraxis.
Die neue Praxis orientiert sich grundsätzlich am Wert der betroffenen Dachlandschaft. Dies kann die Bedeutung einer Ortsbild-Silhouette als Ganzes oder die Authentizität und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals betreffen. Entsprechend wird ein Ampelsystem (rot, orange, grün) für die Einstufung der Objekte und Gebiete eingeführt. Die geschützten Ortsbilder in der Gemeinde Gaiserwald, d.h. in den Zentren der drei Dörfer Abtwil, Engelburg und St.Josefen, sind als "grün" deklariert. Die Einteilung der Einzelobjekte ist pendent.
Grün steht für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert als Ortsbildschutzgebiet. Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde. Die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften. Der Vollzug bleibt bei der Gemeinde Gaiserwald. Der Gemeinderat hat der Einteilung der drei Ortsbildschutzgebieten in der Gemeinde zugestimmt. Die genaue Abgrenzung wird in einer Online-Karte dargestellt. Ergänzt wird die Karte mit einfachen Hilfestellungen (Checkliste und Beispielsammlung) für Bauherrschaften, Planende und Vollzugsbehörden. Der Beginn der neuen Bewilligungspraxis ist für die Gemeinde Gaiserwald auf den Herbst 2024 geplant.
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