Inhalt

Winterdienst und Schneeräumung

23. November 2023
Die Schneeräumungsarbeiten an Gemeindestrassen und Wegen werden nach Möglichkeit in den frühen Morgenstunden ausgeführt. Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern dabei den Winterdienst. Es besteht zudem die Gefahr, dass sie wegen den Räumungsarbeiten beschädigt werden.
Schneeräumung

Motorfahrzeughalter und Motorfahrzeughalterinnen werden gebeten, ihre Fahrzeuge bei prognostizierten Schneefällen oder wenn sich Eis bilden kann, in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen. Die Gemeinde Gaiserwald lehnt jegliche Haftung für Schäden an Fahrzeugen ab, die aus dem Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren. Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter oder Halterinnen abgeschleppt.

Bei grossem Schneefall kann gemäss Strassengesetz des Kantons St.Gallen Privateigentum zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von privaten Vorplätzen etc. auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schieben. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren, damit diese im Notfall jederzeit gut zugänglich sind.

Die Mitarbeitenden des Winterdienstes danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern für das Verständnis und die Bereitschaft, sich den gegebenen Wetterverhältnissen anzupassen.