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Mitwirkungsverfahren für Hochwasserschutz

31. August 2023
Der Giessenbach, der Senderligbach und der Sonnenbüelbach im Westen von Abtwil sind gemäss kantonaler Naturgefahrenkarte hochwassergefährdet. Wegen des hohen Schadenpotentials sollen die Gefährdungen mit Sanierungsmassnahmen behoben werden. Gleichzeitig werden die Gewässerräume auf den betroffenen Grundstücken verbindlich festgelegt. Bis am 4. Oktober 2023 kann die Bevölkerung via www.mitwirken-gaiserwald.ch zu den Plänen Stellung nehmen.
Giessenbach


Durch den Giessenbach und den Senderligbach können hauptsächlich im Gebiet Bildstrasse grossflächige Überflutungen versursacht werden. Bei verschiedenen Brücken und Durchlässen besteht die Gefahr, dass es bei Starkregen durch Schwemmholz oder andere Materialen der Abfluss des Baches beeinträchtigt wird und es zu Überschwemmungen kommt. Mit dem Hochwasserschutzprojekt sollen diese Defizite eliminiert werden. Die Linienführung der Bäche wird grundsätzlich beibehalten. Wegen der Bachverläufe im dicht überbauten Siedlungsgebiet ist eine vollständige ökologische Aufwertung nicht möglich. Trotzdem sollen naturnahe Lebensräume geschaffen werden.

Festlegung Gewässerraum
Gleichzeitig mit dem Gewässerprojekt soll der Gewässerraum festgelegt werden. Der auf einem Grundstück definierte Gewässerraum hat einen direkten Einfluss auf dessen (bauliche) Nutzung. Mit dem Ausscheiden des nötigen Platzes sollen dem Gewässer sowie den Uferbereichen genügend Raum gegeben und der Zugang für Unterhalt und Pflege gesichert werden. Die bisherigen Baulinien sollen aufgehoben werden. Für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer reduzieren sich die Einschränkungen gegenüber den heute geltenden Übergangsbestimmungen.

Kostenverteiler
Die heute geltenden Kostenverteiler für den Bau- und Unterhalt der betroffenen Bäche sollen aufgrund der neuen Ausgangslage angepasst werden. Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, welche vom verbesserten Hochwasserschutz profitieren, müssen sich an den Baukosten beteiligen. Die Gesamtkosten liegen bei etwa Fr. 7'240'000.-- (inkl. MWSt). Für den Hochwasserschutz Giessenbach wurde von Bund und Kanton bereits eine Beitragsberechtigung gutgeheissen. Der konkrete Kostenteiler zwischen Gemeinde, Bund und Kanton sowie Privaten liegt im jetzigen Projektierungsstand allerdings noch nicht vor. Im Siedlungsgebiet wird dann künftig die Gemeinde die anfallenden Unterhaltskosten übernehmen und die sanierten Gewässerabschnitte werden als Gemeindegewässer klassiert.

Mitwirkung
Sämtliche Projektunterlagen sind unter www.mitwirken-gaiserwald.ch aufgeschaltet. Als Alternative können sie während den Öffnungszeiten im Foyer des Gemeindehauses (Erdgeschoss) eingesehen werden. Eingaben sind ausschliesslich auf elektronischem Weg vom 4. September 2023 bis am 4. Oktober 2023 über www.mitwirken-gaiserwald.ch möglich. Das Mitwirkungsverfahren findet vor dem eigentlichen Auflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit statt und richtet sich an alle interessierten Personen.