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Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung startet

17. August 2023
Richtplan, Zonenplan und Baureglement der Gemeinde Gaiserwald müssen an das neue kantonale Baurecht angepasst werden. Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten kann die Mitwirkung bei der Bevölkerung, den politischen Partei und Gruppierungen sowie allen anderen Interessierten gestartet werden. Sie dauert vom 28. August 2023 bis 26. September 2023 und ist ausschliesslich elektronisch über https://mitwirken-gaiserwald.ch möglich.
Revision Richtplan

Der Richtplan ist das Führungs- und Koordinationsinstrument der Gemeinde und definiert Ziele für die räumliche Entwicklung. Die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung werden darin aufeinander abgestimmt. Mit einem Zeithorizont von 25 Jahren macht der Richtplan Aussagen zur langfristigen Entwicklung und bildet die Grundlage für die grundeigentümerverbindliche Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan). Der Richtplan besteht aus der Karte sowie dem dazugehörigen Text.

Richtplan
Letztmals wurde der Gaiserwalder Richtplan im Jahr 2012 gesamthaft revidiert. Seither haben sich mit dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes und dem Planungs- und Baugesetz des Kantons wesentliche Änderungen ergeben. Die Entwicklung hat künftig mit einem Fokus gegen innen zu erfolgen. Grossflächige Entwicklungsgebiete auf heute unbebauten Flächen sind die Ausnahme. Die Anforderungen des Kantons führen dazu, dass in den nächsten Jahren wesentlich weniger Flächen eingezont werden können, als der bestehende Richtplan vorsah. Mit dem Richtplan wird aufgezeigt, wie trotzdem ein Wachstum und das Erreichen einer Bevölkerung von etwa 9'700 Personen im Jahr 2040 möglich ist.

Um diesen geänderten Anforderungen gerecht zu werden, wird der bestehende Richtplan ergänzt und verschiedene Teile aktualisiert. Die Bereiche Verkehr, Schutz, Energie und Infrastruktur des bestehenden Richtplans bleiben jedoch bestehen. Mittels den neuen Richtplanteils Innenentwicklung zu Themen der Nutzung, Gestaltung und Eigentum werden die Grundlagen geschaffen, künftig mehr Entwicklungen im Bestand zu ermöglichen. Insbesondere soll auch die Qualität dieser Entwicklungen hoch gehalten werden. Neben allgemeinen Festlegungen liegt der Fokus der Planung auf den Dorfzentren. Beispielsweise werden entlang wichtiger Strassenräume wie der St.Gallerstrasse in Engelburg höhere Ansprüche an die Gestaltung des Strassenraums gestellt. Als Zentrumsstrasse haben die Fassaden zusammen mit den Vorbereichen zu einem attraktiven öffentlichen Raum beizutragen.

Im Richtplan umgesetzt ist auch das Innenentwicklungskonzept. Für die besonders für eine Innenentwicklung geeigneten Quartiere sind Ziele aufgestellt. Beispielsweise soll in Abtwil auf der zentral gelegenen Fläche zwischen Feuerwehrdepot und Schulhaus Ebnet eine Wohnbebauung mit überdurchschnittliche Qualität erreicht und die Verbindungsfunktion zwischen den angrenzenden Nutzungen gestärkt werden. In Quartieren, die in ihrer Struktur bewahrt werden sollen, sind zusätzliche Regelungen gefordert.

Zonenplan
Der Zonenplan unterteilt das Gemeindegebiet nach den zulässigen Nutzungen und Baumassen. Der Zeithorizont des Zonenplans ist auf 15 Jahre ausgelegt. Zonenplan und Baureglement sind grundeigentümerverbindlich. Durch die neuen rechtlichen Grundlagen ändern sich verschiedene Bezeichnungen von Zonen. Grundsätzlich orientieren sich die neuen Zonen an der heutigen Zonierung. In Übereinstimmung mit den Vorgaben von Bund und Kanton ist das Baugebiet nur geringfügig vergrössert worden. Grösstes, zusätzliches Entwicklungsgebiet ist die «Erne-Wiese» im Zentrum Abtwils. Neu sind im Zonenplan besondere Gebiete bezeichnet, in denen sich die Bebauung gestalterisch in den Bestand bzw. den Strassenraum einordnen muss. Auf Arealen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wird die Ausarbeitung eines Sondernutzungsplans vorgeschrieben. Geeignete Gebiete für eine gezielte Innenentwicklung werden teilweise einer höheren Zone zugewiesen, um eine Verdichtung zu ermöglichen.

Baureglement
Das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz sieht künftig weder eine Ausnützungsziffer noch eine Definition der Anzahl Geschosse vor. Da heute hauptsächlich diese beiden Masse das mögliche Bauvolumen definierten, werden künftig die zulässigen Gebäudelängen, -höhen und die Grenzabstände wichtig. Die Regelbaumasse im neuen Baureglement orientieren sich an den in den Quartieren gewachsenen Strukturen und den tatsächlich gebauten Gebäudemassen. Durch die Abschaffung der Ausnützungsziffer wird trotz der Reduktion der Gebäudelängen in der Regel eine wesentlich dichtere Bebauung ermöglicht, als im Bestand vorhanden.

Heute sind die Gärten und Umgebungsflächen das verbindende Element der Quartiere und das Wohnen im Grünen ist eine der grossen Qualitäten Gaiserwalds. Um die grüne Siedlungsstruktur zu erhalten und ökologischen Ausgleich zu schaffen, wird in den Wohnquartieren ein minimaler Anteil an Grünflächen festgelegt. Auswertungen des durchschnittlichen Grünraumanteils der heutigen Bebauung zeigten, dass die neue Vorschrift in der Regel nicht zu einer Einschränkung des möglichen Bauvolumens führt, sondern vielmehr zu einer hochwertigen Umgebungsgestaltung beitragen kann.

Mitwirkung
Zum Auftakt der Mitwirkung finden am 22. und 23. August 2023 zwei Informationsveranstaltungen statt:

  • Dienstag, 22. August 2023, 19.00 Uhr

Oberstufenzentrum Mühlizelg, Abtwil, Aula

  • Mittwoch, 23. August 2023, 19.00 Uhr

Schulanlage Engelburg, Mehrzweckhalle

Alle sind herzlich eingeladen, sich aus erster Hand über die geplanten Änderungen des Richt- und Zonenplans sowie des Baureglements informieren zu lassen. Die Frist für die Teilnahme an der Mitwirkung beginnt am 28. August 2023 und endet am 26. September 2023. Die Mitwirkung ist ausschliesslich über mitwirken-gaiserwald.ch möglich. Die persönlichen Stellungnahmen zu den verschiedenen Ortsplanungsinstrumenten können dort elektronisch erfasst werden und sämtliche detaillierten Informationen zur Ortsplanungsrevision sind auf dieser Webseite zu finden.