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Bevorstehende periodische Schutzraumkontrollen

2. März 2023
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag gestützt auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton St. Gallen sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich und damit beauftragt.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle zehn Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die festgestellten Mängel beheben lassen. Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.

Gemäss Anordnung des kantonalen Amtes für Militär & Zivilschutz, Kantonales Einsatz Element St. Gallen (KEE SG), wird die Schutzraum-Kontrolle in der Gemeinde Gaiserwald, verteilt im April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und November durchgeführt: Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmelde-Schreiben mit Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen sowie die Hinweise zur Vorbereitung der Kontrolle zu.

  • Bitte bereiten Sie den Schutzraum gemäss den Weisungen BABS und des KEE SG rechtzeitig vor.
  • Insbesondere die Keller-Abteile, welche mit Komponenten (Belüftungsgerät, Notausstieg, etc.) zum Schutzraum belegt sind, müssen unbedingt zugänglich sein.

Nebst der eigentlichen Kontrolle werden durch die Angehörigen des Zivilschutzes allgemeine kleinere Mängel direkt kostenlos behoben. Nach Abschluss der Kontrolle wird den Hauseigentümern bzw. Hauseigentümerinnen eine Übersicht der vorzunehmenden Reparaturen schriftlich zugestellt.

Wir danken für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

 

Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons St.Gallen