In einer losen Serie haben sich über die vergangenen Monate die verschiedenen Abteilungen der Gemeinde im GaiserwalderBlatt vorgestellt. Den Abschluss macht heute das Sozialamt.
Die Abteilung Sozialamt umfasst hauptsächlich die beiden Bereiche öffentliche Sozialhilfe (früher Fürsorge) sowie das Vormundschaftswesen. Die Leitung der Abteilung obliegt seit 1. Oktober 2011 Adrian Osterwalder. Katja Hegelbach nimmt die Stellvertretungs-Funktion war und führt neben einigen Sozialhilfefällen den Alimentenbevorschussungsbereich. Barbara Sterchi ist für die Administration, Buchhaltung sowie Bimboli-Abrechnungen und deren Subventionsgesuche zuständig. Von April 2012 bis Ende 2012 wird der Vormundschaftsbereich von Katrin Heinimann, frühere Abteilungsleiterin, übernommen. Ab dem 1. Januar 2013 wird der Vormundschaftsbereich in die Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde Region Gossau integriert.
Ziel der öffentlichen Sozialhilfe ist die Existenz des Hilfsbedürftigen zu sichern, materielle und immaterielle Not zu lindern und womöglich dauerhaft zu beheben. Zukünftigen Notlagen soll mit präventiven Massnahmen vorgebeugt werden. Oberster Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Die persönliche und soziale Existenz muss im Rahmen der üblichen Lebensqualität gewährleistet werden (soziales Existenzminimum). Es wird gezielt und individuell geholfen, bis der Klient wieder in der Lage ist, sich selber zu helfen. Die Verantwortung soll nicht dem Amt übertragen werden, sondern dort, wo angezeigt und die Möglichkeit besteht, weitgehend beim Klient belassen werden. Die Unterstützungen müssen in jedem Fall einzeln berechnet werden. Die Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten sowie den Einkommensverhältnissen. Somit kann man die oft gestellte Frage „Wie hoch ist eigentlich das Existenzminimum?“ nicht ohne Prüfung der individuellen Verhältnisse beantworten. Sozialhilfeleistungen werden aus Steuergeldern finanziert und sind grundsätzlich rückzahlbar.
Das Sozialamt nimmt im Bereich des Vormundschaftsrechts Gefährdungsmeldungen und Gesuche auf Anordnung von Kindesschutzmassnahmen und vormundschaftliche Massnahmen für Erwachsene (Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften) entgegen. Im Auftrag der Vormundschaftsbehörde führt es die vormundschaftlichen Verfahren durch, indem die Notwendigkeit einer vormundschaftlichen Massnahme geklärt wird, und bereitet die Entscheide zuhanden der Vormundschaftsbehörde vor.
Neben den bereits genannten grossen Rechtsgebieten hat das Sozialamt verschiedene weitere Aufgaben: Abklärungen bei Mutterschaftsbeitrags-Gesuchen, Übernahme der Krankenkassen-Verlustscheine, Überprüfung von Verwandtenunterstützungsleistungen sowie Leitung des Asylbereichs. Das Sozialamt arbeitet eng mit dem Sozialdienst Region Gossau zusammen, welcher für Suchtberatung, Paar- und Familienberatung, Schuldensanierung und Budgetberatung sowie für Trennungs- und Scheidungsberatung spezialisiert ist.
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