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Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2021/2024
18. August 2022Am Sonntag, 27. November 2022, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates der Politischen Gemeinde Gaiserwald für den Rest der Amtsdauer 2021/2024 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen spätestens am 16. September 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welche bzw. welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt. Das entsprechende Formular kann unter der Rubrik Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 313 86 86, bezogen werden.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 12. März 2023, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 16. Dezember 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Stille Wahl
Gemäss Art. 28 lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen spätestens am 16. September 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welche bzw. welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt. Das entsprechende Formular kann unter der Rubrik Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei, Tel. 071 313 86 86, bezogen werden.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 12. März 2023, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 16. Dezember 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Stille Wahl
Gemäss Art. 28 lit. c des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) und Art. 10 der Gemeindeordnung ist für die Wahl der Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.