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Kein Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe

26. Juli 2022
Ab Mittwoch, 27. Juli 2022, gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Gewitter in den vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler Wald geführt. Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügt deshalb per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Waldesnähe.

Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser
durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.

Ab 27. Juli 2022 gilt im ganzen Kanton, im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:

  •  Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
  •  Keine Raucherwaren wegwerfen
  •  Kein Feuerwerk entzünden
  •  Keine Himmelslaternen steigen lassen

Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.)
bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von
weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet
werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die nächste Lagebeurteilung findet am
23. August 2022 statt.

 

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