Inhalt

Mitwirkung Hochwasserschutz Mühlebach in Abtwil

9. Juni 2022
Der Mühlebach in Abtwil ist im Abschnitt Giessenweg bis Talhof gemäss kantonaler Naturgefahrenkarte hochwassergefährdet. Wegen des hohen Schadenpotentials sollen die Gefährdungen mit Sanierungsmassnahmen behoben werden. Bis am 8. Juli 2022 kann die Bevölkerung via www.mitwirken-gaiserwald.ch zu den Plänen Stellung nehmen.
Mühlebach

Der Mühlebach in Abtwil hat das Potential, im Zentrum von Abtwil grossflächige Überflutungen zu verursachen mit entsprechend hohen Gebäudeschäden. Bei verschiedenen Brücken und Durchlässen besteht die Gefahr, dass durch Schwemmholz oder andere Materialen der Abfluss des Baches beeinträchtigt wird und es zu Überschwemmungen kommt. Verschiedene Uferbebauungen sind in keinem guten Zustand und müssen saniert werden.

Sanierungsprojekt

Der Mühlebach entspringt im Gebiet Aetschberg und Sonnenhalden oberhalb von Abtwil. Ab dem Eintritt ins Siedlungsgebiet (oberhalb Zelgquartier) soll mit einem umfassenden Sanierungsprojekt die notwendige Hochwassersicherheit hergestellt werden. Die Lage des Baches wird bis zur Eindolung beim Feuerwehrdepot nicht gross verändert. Das Gewässer soll mehr Raum erhalten und Brücken sowie Durchlässe sollen so gestaltet werden, dass Rückstaus vermieden werden können. Wegen des Verlaufs im dicht überbauten Siedlungsgebiet ist eine vollständige ökologische Aufwertung nicht möglich. Trotzdem sollen naturnahe Lebensräume geschaffen werden. Für den Bereich ab dem Feuerwehrdepot bis Talhof inklusive der Zuleitung des Furt-/Sehlenbaches stehen verschiedene Varianten zur Diskussion.

Festlegung Gewässerraum

Gleichzeitig mit dem Gewässerprojekt soll der Gewässerraum festgelegt werden. Der auf einem Grundstück definierte Gewässerraum hat einen direkten Einfluss auf dessen (bauliche) Nutzung. Mit dem Ausscheiden des nötigen Platzes sollen dem Gewässer sowie den Uferbereichen genügend Raum gegeben und der Zugang für Unterhalt und Pflege gesichert werden. Die bisherigen Baulinien sollen aufgehoben werden.

Kostenverteiler

Der heute geltende Kostenverteiler für Bau- und Unterhalt des Mühlebaches soll aufgrund der neuen Ausgangslage angepasst werden. Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, welche vom verbesserten Hochwasserschutz profitieren, müssen sich an den Baukosten beteiligen. Von Bund und Kanton sind Baubeiträge zugesichert. Im Siedlungsgebiet wird dann künftig die Gemeinde die anfallenden Unterhaltskosten übernehmen und die sanierten Gewässerabschnitte werden als Gemeindegewässer klassiert.

Mitwirkung

Sämtliche Projektunterlagen sind unter www.mitwirken-gaiserwald.ch aufgeschaltet. Als Alternative können sie während den Öffnungszeiten im Foyer des Gemeindehauses (Erdgeschoss) eingesehen werden. Eingaben sind ausschliesslich auf elektronischem Weg bis am 8. Juli 2022 über www.mitwirken-gaiserwald.ch möglich. Das Mitwirkungsverfahren findet vor dem eigentlichen Auflageverfahren mit Einsprachemöglichkeit statt und richtet sich an alle interessierten Personen.