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Öffentliche Auflage Totalrevision Schutzverordnung

28. April 2022
Alter Speicher in Abtwil
Alter Speicher in Abtwil

 

Die Schutzverordnung der Gemeinde Gaiserwald datiert aus dem Jahr 1994 und muss total revidiert werden. Die neue Schutzverordnung liegt bis am 7. Juni 2022 öffentlich auf. Die Betroffenen können während dieser Zeit beim Gemeinderat Einsprache erheben. Nach Abschluss des Einspracheverfahrens untersteht die Schutzverordnung zusätzlich dem fakultativen Referendum.

Seit dem Jahr 1994 haben sich viele gesetzliche Grundlagen - aber auch die tatsächlichen Verhältnisse - stark verändert. Die Schutzverordnung wird deshalb totalrevidiert und nicht nur in einzelnen Teilen angepasst. Die Auswahl der Schutzgegenstände in der neuen Verordnung richtet sich einerseits nach den bisherigen Festlegungen und andererseits nach den neuen eidgenössischen und kantonalen Inventaren bzw. der Richtplanung des Kantons und der Gemeinde sowie der im Rahmen des Projekts neu erarbeiteten Grundlagen und der Mitwirkung bei der Bevölkerung.

Verschiedene Anpassungen bei den Schutzobjekten

Die neue Schutzverordnung gliedert sich in die Bereiche Kulturschutz, Naturschutz sowie Landschafts- und Lebensraumschutz. Einige der bestehenden Schutzobjekte oder -gebiete werden aufgrund der veränderten Verhältnissen aus der Schutzverordnung entlassen und sind in der neuen Schutzverordnung nicht mehr aufgeführt. Als neue "Baudenkmäler" kommen vorwiegend öffentlich genutzte Gebäude hinzu, wie das Schulheim Langhalde in Abtwil, die evang. Kirche Abtwil oder das "alte" Schulhaus Grund in Abtwil. Auch das von der Gemeinde erworbene Gebäude der ehemaligen Gemeindekanzlei an der Hauptstrasse 46 in Abtwil steht neu unter Schutz. Im Abschnitt Naturschutz steigt die Anzahl der geschützten Hecken stark an. Sofern es sich für Fauna und Flora sowie das Landschaftsbild um wertvolle Objekte handelt, werden sie ausserhalb des Baugebietes konsequent unter Schutz gestellt.

Auswertung des Mitwirkungsverfahrens abgeschlossen

Bereits Anfang des Jahres 2020 fand das Mitwirkungsverfahren für die neue Schutzverordnung statt. Während der Mitwirkungsfrist gingen zahlreiche Stellungnahmen bei der Gemeinde ein. Die Eingaben wurden geprüft, mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Gespräche zu ihren Anliegen geführt und, wo begründet, verschiedene Anpassungen bei den Schutzobjekten vorgenommen. Das Gebiet Kirchwiese in Engelburg wird beispielsweise wieder in die Schutzverordnung (Ortsbildschutz) aufgenommen und die bisherige Einstufung bleibt erhalten. Auf die geplante Erweiterung des Ortsbildschutzes in Engelburg entlang der St.Gallerstrasse, der Bächlistrasse und im Gebiet Schönbüel wird hingegen verzichtet. Aufgrund der mittlerweile kaum mehr vorhandenen einheitlichen Struktur und der wenig prägenden Bedeutung der Bausubstanz für das Ortsbild kann auf den Schutzstatus verzichtet werden.

Einspracheverfahren beginnt in Kürze

Die Schutzverordnung liegt ab dem 9. Mai 2022 während 30 Tagen öffentlich auf. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine Anzeige und die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde unter der Rubrik "Amtliche Publikationen" digital eingesehen werden. Der weitere Terminplan hängt stark von den während der Auflage eingehenden Einsprachen bzw. deren Verlauf ab. Im Anschluss an die Einspracheverfahren untersteht die neue Schutzverordnung dem fakultativen Referendum und die Einspracheentscheide können an die kantonalen Rechtsmittelinstanzen weitergezogen werden. Der Gemeinderat wird nach Abschluss aller Verfahrensschritte das Datum festlegen, ab welchem die neue Schutzverordnung in Kraft tritt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine verlässliche Prognose erstellt werden.