In einer losen Serie stellen sich die verschiedenen Abteilungen der Gemeinde über die nächsten Monate im GaiserwalderBlatt vor. Den Auftakt macht das Grundbuchamt.
Vielleicht haben Sie in den letzten zehn Jahren ein Grundstück in Gaiserwald erworben oder veräussert, eine Hypothek aufgenommen, einen Grundbuchauszug bestellt, Ihr Gebäude oder das, in dem Sie wohnen, wurde amtlich geschätzt. Dann haben wir wahrscheinlich schon miteinander zu tun gehabt.
Uns heisst: Mark Engeli, als Grundbuchverwalter, und Silvia Noser, als Mitarbeiterin. Die rechtliche Definition des Grundbuches lautet: Das Grundbuch hat den Zweck, den Rechtsbestand an Grundstücken übersichtlich darzustellen, diesen zu sichern und zu schützen. Es hat daher öffentliche Beweiskraft. Das klingt zwar auf den ersten Blick etwas trocken, ist es aber nicht, denn: Die Tätigkeit im Gebiet des Grundbuchrechtes bietet sehr viele Verknüpfungen mit anderen Rechtsbereichen. In einigen Fällen beschäftigen wir uns z. B. auch mit dem Gesellschafts-, Steuer-, Vormundschafts-, Betreibungs-, Konkurs-, Bau-, Güter- und Erbrecht etc.. Das macht unsere Arbeit so herausfordernd wie auch vielseitig. Es kommt zwar noch das Wort Amt vor, wir verstehen uns aber als Dienstleister an unseren Kunden.
Unser Grundbuch ist informatisiert und die Grundbuchpläne stehen ebenfalls digital zur Verfügung. Das Grundbuch und das Vermessungswerk weisen somit den neuesten technischen Stand auf.
Im Kanton St. Gallen ist der Grundbuchverwalter auch Urkundsperson in Grundbuchsachen. D. h. wir erarbeiten, basierend auf den Angaben der Vertragsparteien, z. B. Kauf-, Erbteilungs-, Abtretungs-, Schenkungs-, Dienstbarkeits-, Vorkaufs- oder Kaufsrechtsverträge, Stockwerk- und Miteigentumsbegründungen oder Grundstückteilungen und vieles mehr und beurkunden diese Verträge auch. Beurkunden heisst unter anderem, dass wir die Vertragsparteien auf die Folgen des Vertrages aufmerksam machen, diese beraten, allfällige Fragen klären und den Willen der Vertragsparteien schlussendlich urkundlich feststellen. Anschliessend führen wir das Grundbuch nach, womit z.B. eine Eigentumsübertragung rechtlich erst stattfindet.
Ein weiteres Gebiet ist die Schätzungstätigkeit. Jedes Grundstück wird mindestens alle zehn Jahre neu geschätzt. Dabei ermitteln wir zusammen mit einem Architekten die Versicherungs- und Steuerwerte. Bei den landwirtschaftlichen Schätzungen arbeitet noch ein Ertragswertfachmann mit. Dazu gehört auch eine Besichtigung vor Ort. Bei dieser Gelegenheit sind schon manch gutes Gespräch, aber auch Diskussionen mit den Grundeigentümern entstanden. Dabei schätzen wir von einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus, über ein landwirtschaftliches Gewerbe bis zum Kino oder dem Säntispark die verschiedensten Grundstücke.
Zusammenfassend ist das interessante an unserer Tätigkeit einerseits die komplexe und abwechslungsreiche Rechtsmaterie, die uns immer wieder neu, auch aufgrund von laufenden Änderungen, herausfordert. Andererseits finden wir die persönlichen Kontakte mit vielen Menschen spannend.
Mark Engeli, Grundbuchverwalter Silvia Noser, Verwaltungsangestellte
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