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Neue gesetzliche Regelungen für Einbürgerungen

17. März 2011
Ab dem 1. Januar 2011 gelten im Kanton St.Gallen neue Vorschriften für das Einbürgerungsverfahren. Neu beschliesst der Einbürgerungsrat über die Erteilung des Gaiserwalder Bürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen einem Auflage- und Einspracheverfahren. An der Bürgerversammlung von Ende März 2011 wird deshalb erstmals nicht mehr über die Einbürgerungen entschieden.
Bezüglich der Wohnsitzfristen gilt neu eine minimale Wohnsitzdauer von vier Jahren in der politischen Gemeinde und acht Jahren im Kanton. Gleichzeitig muss die gesuchstellende Person über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Die bundesrechtliche Anforderung von zwölf Jahren Wohnsitz in der Schweiz bleibt unverändert. Die Eignungsvoraussetzungen für eine Einbürgerung sind im kantonalen Gesetz umschrieben. Ausländerinnen und Ausländer haben ihre Deutschkenntnisse inskünftig zusammen mit dem Einbürgerungsgesuch durch einen Test nachzuweisen, sofern sie nicht offenkundig vorhanden sind.

Der Einbürgerungsrat prüft die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen gründlich an einem Vorstellungsgespräch mit den Gesuchstellern sowie durch das Einholen von Berichten bei verschiedenen Ämtern (z.B. Migrationsamt, Steueramt, Betreibungsamt, Sozialamt) und der Polizei sowie bei der Schule, wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind. Die vom Einbürgerungsrat genehmigten Gesuche werden im Mitteilungsblatt publiziert und öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage kann jede stimmberechtigte Person innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss aber hinreichend begründet sein. Ist die Einsprache gültig und zieht die gesuchstellende Person ihr Gesuch daraufhin nicht zurück, beschliessen die Stimmberechtigten an der Bürgerversammlung über die Einbürgerung. Wird keine Einsprache erhoben, ist der Beschluss des Einbürgerungsrates über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts rechtskräftig und das Verfahren auf kommunaler Ebene abgeschlossen.

Der Einbürgerungsrat der Gemeinde Gaiserwald setzt sich aus je zwei Vertretern aus dem Gemeinderat und dem Verwaltungsrat der Ortsbürgergemeinde zusammen. Dies sind:

  • Vorsitz: Haltinner Andreas, Gemeindepräsident, Abtwil
  • Brülisauer Yvonne, Gemeinderätin, Engelburg
  • Demmel Andreas, Verwaltungsrat Ortsbürgergemeinde Gaiserwald, Abtwil
  • Ziegler Hermann, Verwaltungsrat Ortsbürgergemeinde Gaiserwald, Engelburg
  • Aktuar: Kappler Andreas, Ratsschreiber