In Engelburg will der Gemeinderat im Gebiet Sonnental / Silberbach Land im Gesamtbetrag von Fr. 6'705'600.-- erwerben. Über den Kauf entscheidet Ende März 2011 die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung.
Eduard Hersche jun., Engelburg, bzw. die Erbengemeinschaft Eduard Hersche sen. haben der Gemeinde das Grundstück Nr. 1656 (12'864 m2) und ca. 18'387 m2 Boden ab dem Grundstück Nr. 498 zum Kauf angeboten. Eduard Hersche möchte seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Engelburg einstellen und ein neues landwirtschaftliches Gewerbe erwerben. Das Grundstück Nr. 1656 ist unüberbaut und heute zu rund der Hälfte der Bauzone (Gewerbe-/Industriezone und Wohnzone W3) zugeteilt. Das Grundstück Nr. 498 gehört gemäss dem aktuellen Zonenplan zum übrigen Gemeindegebiet.
Wohnraum an zentraler Lage ermöglichen Damit die Gemeinde das Grundstück Nr. 498 erwerben kann, muss es eingezont sein. Das landwirtschaftliche Bodenrecht lässt sonst keinen Kauf zu. Die Abklärungen beim kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation haben ergeben, dass dieses einer Einzonung zustimmt. Das Grundstück ist zentral gelegen und verkehrsmässig, sowohl durch den öffentlichen Verkehr wie auch den motorisierten Individualverkehr, ideal erschlossen.
Entwicklung in Engelburg gestalten und steuern In Übereinstimmung mit der aktuellen Richtplanung soll es dem Wohngebiet höherer Dichte zugeteilt werden. Durch einen Kauf bietet sich für die Gemeinde die Möglichkeit, direkt auf die Entwicklung und Bebauung dieses zentralen Grundstückes Einfluss zu nehmen. Es ist vorgesehen, dass das Grundstück in den nächsten Jahren durch die Gemeinde auf der Grundlage eines Gesamtüberbauungskonzepts etappiert auf den Markt gebracht und durch Dritte realisiert werden soll. Zur Kompensation der Einzonung des Grundstückes Nr. 498 soll das Grundstück Nr. 1656 wieder vollumfänglich der Landwirtschaftszone zugeführt werden, wie dies vor der letzten Zonenplanrevision bereits der Fall war. Das Grundstück Nr. 1656 dient auch als Standort für das geplante neue Regen- und Retentionsbecken Silberbach.
Verschiedene Bedingungen erfüllen Die Gemeinde und die Verkäufer haben einen Kauf-Vorvertrag unterzeichnet. Dieser sieht vor, dass die definitiven Verträge bis spätestens Ende 2012 unterzeichnet werden sollen. Während dieser Zeit kann die nötige Zustimmung der Bürgerschaft eingeholt werden, die Einzonung der Kaufsfläche ab dem Grundstück Nr. 498 erfolgen und der Verkäufer ein anderes landwirtschaftliches Gewerbe erwerben. Kann einer dieser Punkte nicht erfüllt werden, fällt der Vorvertrag entschädigungslos dahin.
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