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Gebührentarif für die Feuerwehr

2. Juni 2004
Die Feuerwehr bietet viele freiwillige Dienstleistungen an. Die Preise für diese Dienstleistungen sind nun in einem Gebührentarif geregelt.
Brennt es irgendwo oder muss nach einem starken Gewitter ein Keller ausgepumpt werden, so sind diese Hilfeleistungen für die Betroffenen kostenlos. Anders sieht es bei den freiwilligen Dienstleistungen der Feuerwehr aus. Diese kosten schon seit langem etwas. In anderen Gemeinden kam es bei Rekursen gegen Rechnungen der Feuerwehr zu Problemen, da die Preise nicht in einem formellen Gebührentarif geregelt waren. Der Kanton empfahl deshalb den Gemeinden, die Gebühren in einem Tarif zusammen zu fassen. Der Gemeinderat nahm den Erlass des Gebührentarifes zum Anlass, die Höhe der bestehenden Gebühren zu überprüfen. Angepasst werden musste der Preis für die Entfernung eines Wespennestes. Für die Entfernung gilt nun, im Gegensatz zu früher, ein kostendeckender Tarif. Weiterhin zu den Selbstkosten angeboten werden Saalwachen. Saalwachen werden in den meisten Fällen von Vereinen bei grösseren Anlässen gebraucht. Um die Vereine nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten, gelten für Saalwachen weiterhin die Selbstkosten von Fr. 25.-- pro Person und Stunde.

Ebenfalls in Rechnung gestellt werden die Kosten für Einsätze infolge eines vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Fehlalarms sowie Sicherungs- und Behebungsmassnahmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. Ölspur eines Autos). Für diese Fälle kommt der kantonale Gebührentarif zur Anwendung.