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Mitteilung des Steueramtes Gaiserwald
5. August 2021Lehrabgänger/innen im Jahr 2021
Wenn Sie in diesem Sommer Ihre Lehre oder Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und nun voll erwerbstätig sind, dann bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Sie haben in diesem Jahr eine vorläufige Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine „Nuller-Rechnung“. Infolge des Eintritts ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, bei uns einen Antrag auf Erhöhung des steuerbaren Einkommens für die provisorische Steuerrechnung 2021 zu verlangen. Aufgrund dieser Angaben können wir Ihnen eine abgeänderte vorläufige Rechnung ausstellen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass jede Zahlung – auch eine zu hohe – bis zur definitiven Veranlagung zu Ihren Gunsten verzinst wird. Umgekehrt wird der Fehlbetrag aus einer zu tiefen vorläufigen Rechnung bei der definitiven Veranlagung zu Ihren Lasten verzinst. Der einheitliche Zinssatz für diese Ausgleichszinsen wird jährlich durch die Regierung festgesetzt und beträgt derzeit 0.25 %.
Wir bitten Sie, Ihren Antrag beim Steueramt Gaiserwald, 9030 Abtwil oder per E-Mail (steueramt@gaiserwald.ch) zu bestellen. Den Antrag können Sie auch auf der Gaiserwalder Homepage herunterladen. Für allfällige Fragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 071 313 86 96 zur Verfügung.
Wenn Sie in diesem Sommer Ihre Lehre oder Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und nun voll erwerbstätig sind, dann bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Sie haben in diesem Jahr eine vorläufige Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine „Nuller-Rechnung“. Infolge des Eintritts ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, bei uns einen Antrag auf Erhöhung des steuerbaren Einkommens für die provisorische Steuerrechnung 2021 zu verlangen. Aufgrund dieser Angaben können wir Ihnen eine abgeänderte vorläufige Rechnung ausstellen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass jede Zahlung – auch eine zu hohe – bis zur definitiven Veranlagung zu Ihren Gunsten verzinst wird. Umgekehrt wird der Fehlbetrag aus einer zu tiefen vorläufigen Rechnung bei der definitiven Veranlagung zu Ihren Lasten verzinst. Der einheitliche Zinssatz für diese Ausgleichszinsen wird jährlich durch die Regierung festgesetzt und beträgt derzeit 0.25 %.
Wir bitten Sie, Ihren Antrag beim Steueramt Gaiserwald, 9030 Abtwil oder per E-Mail (steueramt@gaiserwald.ch) zu bestellen. Den Antrag können Sie auch auf der Gaiserwalder Homepage herunterladen. Für allfällige Fragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 071 313 86 96 zur Verfügung.