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Revision der Ortsplanung muss "warten"

8. Juli 2021
Wegen des seit dem 1. Oktober 2021 geltenden neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Bauvorschriften an das übergeordnete kantonale Recht anzupassen. Die Arbeiten in der Gemeinde Gaiserwald wären so weit fortgeschritten, dass das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet werden könnte. Die Regierung des Kantons St.Gallen plant jetzt aber eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes, welche unmittelbaren Einfluss auf die neuen Bauvorschriften der Gemeinde haben könnte. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, den Revisionsprozess zu sistieren.

Am 20. April 2021 eröffnete die Regierung des Kantons St.Gallen die Vernehmlassung zum II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz. Mit dem II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz sollen diverse materielle Verbesserungen am Gesetz vorgenommen werden. Insbesondere die Absicht, den Gemeinden wieder zu ermöglichen, einen grossen und kleinen Grenzabstand in ihre Baureglemente aufzunehmen, hat unmittelbaren Einfluss auf den laufenden Revisionsprozess in der Gemeinde Gaiserwald. Diese Möglichkeit gab es bereits im alten kantonalen Baugesetz und soll jetzt wieder eingeführt werden.

Die Arbeiten für die Totalrevision des Gaiserwalder Baureglementes und des Zonenplans sowie der Teilrevision des Richtplans waren soweit auf Kurs, dass jetzt das Mitwirkungsverfahren bei der Bevölkerung eingeleitet werden könnte. Durch die neue Ausgangslage will der Gemeinderat den Ausgang des kantonalen Gesetzgebungsprozesses zum II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz abwarten. Gibt es neu wieder die Möglichkeit, einen grossen und kleinen Grenzabstand einzuführen, müssen die neuen Voraussetzungen hinsichtlich der Totalrevision des Baureglementes analysiert und die bereits formulierten neuen Bauvorschriften gegebenenfalls nochmals angepasst werden.

Bis zum Abschluss des Revisionsprozesses in der Gemeinde gelten für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer weiterhin die Bauvorschriften des heute gültigen Baureglementes und Zonenplans.