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Informationen zur Steuerrechnung 2004
26. Februar 2004
In den letzten Tagen haben alle Steuerpflichtigen die provisorische Steuerrechnung 2004 erhalten. Was sind die Grundlagen für die vorläufigen Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern 2004?
Auf der Basis von 2002
Wichtigster Grundsatz: Die erhaltene Steuerrechnung 2004 hat nichts mit der eventuell bereits eingereichten Steuererklärung 2003 zu tun. Grundlage für die vorläufige Rechnungsstellung der Staats- und Gemeindesteuern 2004 bildet die definitive Schlussrechnung 2002, deren Steuerfaktoren für 2004 um 2,5 % aufgewertet wurden. Bei den Steuerpflichtigen, welche für das Jahr 2002 noch keine definitive Veranlagung erhalten haben, bildet die definitive Schlussrechnung 2001 die Grundlage für die vorläufige Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern 2004. In diesen Fällen werden die Steuerfaktoren des Jahres 2001 um 4,5 % aufgewertet. In allen anderen Fällen (Veranlagungen 2001 und 2002 noch pendent oder bei Zuzug im Jahr 2003) bilden die Faktoren der vorläufigen Staats- und Gemeindesteuerrechnung 2003 die Grundlage, welche für 2004 um 1 % aufgewertet wurden.
Kanton bestimmt
Die Aufwertungsfaktoren werden durch das kantonale Steueramt festgesetzt. Das kantonale Steueramt stützt sich dabei auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf Angaben aus der Privatwirtschaft ab. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass in einzelnen Fällen die vorläufige Rechnung nicht mit den individuellen Verhältnissen übereinstimmt. In diesen Fällen können die Steuerpflichtigen beim Gemeindesteueramt eine angepasste vorläufige Rechnung 2004 verlangen. Das entsprechende Formular ist im Online-Schalter aufgeschaltet.
Schlussrechnung 2003
Die Steuererklärungen 2003, die in diesen Tagen auf dem Gemeindesteueramt bereits zahlreich eingehen, haben mit der vorläufigen Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern 2004 nichts zu tun. Die Steuererklärung 2003 bildet die Grundlage für die definitive Schlussrechnung für das vergangene Jahr 2003, welche in diesem Jahr laufend vorgenommen werden. Mit dieser Schlussrechnung werden auch die Guthaben der Verrechnungssteuer 2003 zurückerstattet.
Auf der Basis von 2002
Wichtigster Grundsatz: Die erhaltene Steuerrechnung 2004 hat nichts mit der eventuell bereits eingereichten Steuererklärung 2003 zu tun. Grundlage für die vorläufige Rechnungsstellung der Staats- und Gemeindesteuern 2004 bildet die definitive Schlussrechnung 2002, deren Steuerfaktoren für 2004 um 2,5 % aufgewertet wurden. Bei den Steuerpflichtigen, welche für das Jahr 2002 noch keine definitive Veranlagung erhalten haben, bildet die definitive Schlussrechnung 2001 die Grundlage für die vorläufige Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern 2004. In diesen Fällen werden die Steuerfaktoren des Jahres 2001 um 4,5 % aufgewertet. In allen anderen Fällen (Veranlagungen 2001 und 2002 noch pendent oder bei Zuzug im Jahr 2003) bilden die Faktoren der vorläufigen Staats- und Gemeindesteuerrechnung 2003 die Grundlage, welche für 2004 um 1 % aufgewertet wurden.
Kanton bestimmt
Die Aufwertungsfaktoren werden durch das kantonale Steueramt festgesetzt. Das kantonale Steueramt stützt sich dabei auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf Angaben aus der Privatwirtschaft ab. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass in einzelnen Fällen die vorläufige Rechnung nicht mit den individuellen Verhältnissen übereinstimmt. In diesen Fällen können die Steuerpflichtigen beim Gemeindesteueramt eine angepasste vorläufige Rechnung 2004 verlangen. Das entsprechende Formular ist im Online-Schalter aufgeschaltet.
Schlussrechnung 2003
Die Steuererklärungen 2003, die in diesen Tagen auf dem Gemeindesteueramt bereits zahlreich eingehen, haben mit der vorläufigen Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern 2004 nichts zu tun. Die Steuererklärung 2003 bildet die Grundlage für die definitive Schlussrechnung für das vergangene Jahr 2003, welche in diesem Jahr laufend vorgenommen werden. Mit dieser Schlussrechnung werden auch die Guthaben der Verrechnungssteuer 2003 zurückerstattet.