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Förderbereiche des Energiefonds werden angepasst

17. Dezember 2020
Die finanziellen Unterstützungen aus dem Gaiserwalder Energiefonds werden auf Anfang des Jahres 2021 angepasst. Wer für seine Wärmepumpe ein automatisches Messsystem einbaut, erhält daran neu einen Beitrag. Weil verschiedene Überschneidungen mit dem kantonalen Förderprogramm bestanden, wird zukünftig auf die finanzielle Unterstützung für Sanierungskonzepte, Minergie-Bauten, Sonnenkollektoren für die Warmwasseraufbereitung und die Wärmerückgewinnung verzichtet. Die Änderungen unterstehen bis am 18. Januar 2021 dem fakultativen Referendum.

Damit die Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wärmepumpe Gewissheit haben, dass ihre Anlage effizient arbeitet, erhalten sie für den Einbau eines Wärmepumpen-Messsystem mit Datenerfassung auf der Plattform WP-Cockpit (www.wp-cockpit.ch) neu einen Beitrag von Fr. 500.-- aus dem Gaiserwalder Energiefonds. Der Einbau wird sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Wärmepumpenanlagen gefördert. Das WP-Cockpit speichert die Daten des Wärmepumpen-Messsystems, visualisiert diese und stellt die Auswertung der Energieeffizienz anhand von vergleichbaren Wärmepumpenanlagen dar. Zusätzlich unterstützt das kantonale Förderprogramm den Einbau mit bis zu Fr. 1'500.--.

Die Energiekommission überprüft das kommunale Förderprogramm regelmässig hinsichtlich der Wirksamkeit der einzelnen Förderbereiche. Zukünftig wird auf die Förderung folgender Massnahmen verzichtet:

- Erarbeitung eines Gebäude-Sanierungskonzeptes

- Gebäudesanierungen im Minergie-Standard

- Neubauten und Sanierungen im Minergie-P-Standard

- Anlagen für die Wärmerückgewinnung

- Warmwasserkollektoren

Für alle diese Bereiche werden weiterhin kantonale Fördergelder ausbezahlt. Die derzeit meistgenutzten Massnahmen des Gaiserwalder Energiefonds, wie Erdsondenbohrungen, Fensterersatz und Komplettsanierungen der Gebäudehülle, bleiben unverändert. 

Auskünfte zum Gaiserwalder Energiefonds erteilt Guido Rüber, Leiter Liegenschaften, Tel. 071 313 86 94, guido.rueber@gaiserwald.ch. Sämtliche Informationen und die Formulare sind auch auf der Webseite zu finden. Die Änderungen unterstehen bis am 18. Januar 2021 dem fakultativen Referendum. Die Gesuche für neue Fördermassnahmen können nach Ablauf der Referendumsfrist ab dem 1. Februar 2021 eingereicht werden.