Die Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St. Gallen (GHG) führt in der im Eigentum der Gemeinde stehenden Liegenschaft Hüslen in Abtwil seit langem die Arbeits- und Wohngruppe TANDEM. Sie möchte das Angebot ausbauen. Die Gemeinde räumt der GHG daher am bestehenden Wohnhaus ein Baurecht auf fünfzig Jahre ein. Der Baurechtsvertrag untersteht dem fakultativen Referendum.
Die Arbeits- und Wohngruppe TANDEM für Menschen mit Wahrnehmungsstörungen wurde 1988 auf Initiative einer Elterngruppe und der damaligen Leiterin der Schule für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen gegründet. Als Trägerschaft konnte die GHG gewonnen werden. Heute gehören zur Arbeits- und Wohngruppe TANDEM - verteilt auf drei Häuser in Engelburg, Abtwil und Obersteinach - zwölf Wohnplätze mit integrierter Beschäftigung sowie zwei externe Beschäftigungsplätze. Das Angebot richtet sich schwergewichtig an Betroffene aus der Region St.Gallen.
Bis jetzt hatte die GHG ein Geschoss gemietet. Weil mit der Erweiterung des Angebots grössere Umbauarbeiten anstehen und neu das ganze Wohnhaus genutzt werden soll, hat der Gemeinderat einer Übertragung des Wohnhauses an die GHG mittels eines Baurechts zugestimmt. Der Baurechtsvertrag ist auf 50 Jahre abgeschlossen. Die GHG bezahlt einen jährlichen Baurechtszins, welcher den sozialen und öffentlichen Zweck der Nutzung berücksichtigt. Sämtliche Kosten für den bevorstehenden Umbau übernimmt die GHG.
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