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Strategie für die Entwicklung der Gemeinde festlegen

14. Mai 2009
Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Überarbeitung der Richtplanung der Gemeinde vergeben. Der Auftrag geht an die Strittmatter Partner AG, St.Gallen. Innerhalb eines Jahres sollen zusammen mit der Bevölkerung die Grundlagen für die zukünftige räumliche Entwicklung der Gemeinde neu erarbeitet werden.
Die vorhandenen Baulandreserven sind allmählich erschöpft. Das Angebot vermag der Nachfrage nicht mehr zu genügen. Die heutigen Planungsinstrumente der Gemeinde Gaiserwald stammen aus der Zeit zwischen 1994 und 1999. Die Konzeption der Planung reicht auf das Ende der 80-er Jahre zurück. Mit einer Lebensdauer der Zonenplanung von ca. 15 Jahren sind diese Instrumente nicht nur bald am Ende ihres "Fassungsvermögens" angekommen, sondern sollen auch hinsichtlich ihrer strategischen Ausrichtung überprüft werden.

Mit der Erarbeitung der strategischen Ausrichtung der Gemeinde startet das Projekt. Die Strategiephase widmet sich vor allem den Stärken der Gemeinde, befasst sich mit Zukunftstrends, Entwicklungspotenzialen und schliesslich mit Zielen und Massnahmen. Die Ergebnisse dieses Strategieprozesses fliessen in die Überarbeitung des Richtplanes ein. In der Strategiephase will die Gemeinde insbesondere zu Erkenntnissen in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Erholung, Versorgung und Verkehr gelangen. Die Bevölkerung soll bei der Planung der Zukunft der Gemeinde von Beginn weg stark mit einbezogen sein. In einer Zukunftswerkstatt soll aktiv an der Strategieausarbeitung der Gemeinde mitgewirkt werden können.

Die bisherige Praxis einer umfassenden Zonenplanrevision wird nicht mehr weiterverfolgt. In Zukunft werden bei Bedarf aufgrund der Richtplanung jene Gebiete über Teilzonenpläne realisiert, wo tatsächlich ein Bedarf und eine Nachfrage besteht.

Erläuterung des Begriffs "Richtplan" gemäss kantonalem Baugesetz:

Die Richtpläne sollen aufgrund des Bestehenden und des Voraussehbaren Aufschluss geben insbesondere über die wichtigsten Verkehrsanlagen, über die künftigen Bauzonen und die Landwirtschaftsgebiete, über die Anlagen der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie über die Erholungsräume, die zu schützenden Landschaften, Natur- und Kulturobjekte.


neues Bauland
Wo liegen die zukünftigen Baugebiete?