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Bürgerversammlung entscheidet über die neue Gemeindeordnung

19. Januar 2012
Der Gemeinderat hat die überarbeitete Gemeindeordnung zu Handen der Bürgerversammlung verabschiedet. In der neuen Gemeindeordnung sind zwei neue Volksrechte, die Volksmotion und der Volksvorschlag, enthalten. Die Organisationsform, die Anzahl der Mitglieder der Räte und alle weiteren grundlegenden Organisationsbestimmungen wurden unverändert von der bisherigen Gemeindeordnung übernommen.
Zahlreiche Bestimmungen der heutigen Gemeindeordnung entsprechen nicht mehr dem ab 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten neuen Gemeindegesetz. Sie sind an das neue Recht anzupassen. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden dazu eine Frist bis spätestens zum Ende der Amtsdauer 2009/2012 gewährt.

Vernehmlassung durchgeführt
Zum Inhalt der neuen Gemeindeordnung hat der Gemeinderat im Sommer 2011 bei den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den politischen Parteien und Gruppierungen eine Vernehmlassung durchgeführt. Während der Vernehmlassungsfrist gingen neun Stellungnahmen ein. Insgesamt fand der Entwurf der neuen Gemeindeordnung in allen Punkten zumindest überwiegende Zustimmung. Aufgrund der Vernehmlassung hat der Gemeinderat einzelne Anpassungen vorgenommen.

Bewährtes wird weiter- und neue Volksrechte werden eingeführt
In der Gemeinde Gaiserwald findet weiterhin eine Bürgerversammlung im Frühjahr für Rechnung und Voranschlag statt. Die Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden werden neu mit einer absoluten Zahl festgeschrieben und gesenkt. Zukünftig sind 400 Unterschriften nötig. Aktuell sind es entsprechend dem in der heutigen Gemeindeordnung festgelegten Quorum von 1/10 der Stimmberechtigten 565 Unterschriften. Mit der Volksmotion und dem Volksvorschlag will der Gemeinderat zwei neue Volksrechte einführen. Die Anzahl Mitglieder des Gemeinderates, des Schulrates und der Geschäftsprüfungskommission bleiben unverändert. An der Volkswahl der Mitglieder des Schulrates wird festgehalten. Für die Fernwärmeversorgung wird - analog der Elektra und der Gemeinschaftsantennenanlage - ein neues öffentlich-rechtliches Unternehmen gegründet. Schliesslich sollen die Finanzkompetenzen zeitgemäss angepasst werden, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen.

Die neue Gemeindeordnung steht unter der Rubrik Politik zum Download bereit.