Inhalt

Revision der Ortsplanung startet

25. April 2019
Die Grundlagen für die Gaiserwalder Ortsplanung müssen an das neue übergeordnete eidgenössische und kantonale Recht angepasst werden - Handlungsbedarf besteht beim Richtplan, Zonenplan, Baureglement und bei der Schutzverordnung. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten für die fachliche Begleitung dieser Prozesse an die Strittmatter Partner AG.

Am 1. Mai 2014 trat die revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetzgebung in Kraft, welche substanzielle Änderungen für die Raumplanung des Kantons und der Gemeinden mit sich bringt. Der Grundsatz "Innen- vor Aussenentwicklung" ist explizit und mehrfach im Gesetz verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben - nachdem das Potenzial der Innenentwicklung genutzt wurde - vergrössert werden dürfen. Die kantonale Richtplanung legt für jede Gemeinde verbindliche Obergrenzen hinsichtlich der Einwohnerentwicklung fest. Die Dimensionierung der Bauzonen erfolgt nach den kantonalen Vorgaben.

Das revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (RPG) trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Es bringt tiefgreifende Änderungen gegenüber dem bisherigen kantonalen Baurecht. Der Fokus auf die Innenentwicklung und der stark reduzierte Katalog der Regelbauinstrumente bedingt eine vollständige Anpassung der Nutzungsplanung. Für die Anpassung der kommunalen Planungsinstrumente gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren. 

Die Anpassung an das geänderte, übergeordnete Recht bedingt keine grundsätzliche Neukonzeption der Gaiserwalder Ortsplanung. Die aktuelle Richtplanung aus dem Jahr 2012 ist jedoch in Bezug auf das Thema Innenentwicklung zu aktualisieren. Die Nutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan muss aufgrund des geänderten kantonalen Rechts vollständig revidiert werden. Dabei ist insbesondere die neue Regelbauweise einzuführen. Das Projekt für die Revision der Schutzverordnung läuft bereits seit einiger Zeit. 

Für die Aufarbeitung der Grundlagen und die Analyse des Umfelds erfolgt noch vor den Sommerferien eine Online-Befragung der Gaiserwalder Bevölkerung. Nach den Sommerferien führt der Gemeinderat eine öffentliche Informationsveranstaltung durch, an welcher die ersten Analysen vorgestellt werden und über die grundsätzlichen Herausforderungen der Ortsplanungsrevision informiert wird.