Inhalt
Grundstückversteigerung vom 15. April 2026
13. Februar 2026
Schuldner und Pfandeigentümer:
Golov Alexey, Multergasse 12, 9000 St. Gallen
Ort und Zeit der Steigerung:
Mittwoch, 15. April 2026, 10:30 Uhr / Feuerwehr Abtwil SG, 1. Stock, Sonnenbergstrasse 3, 9030 Abtwil SG / Parkplatz Dorfplatz (SPAR) oder Gemeindehaus. Bitte nicht auf dem Besucher Parkplatz des Feuerwehrdepots parkieren.
Eingabefrist:
bis 05.03.2026
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:
Freitag, 13.03.2026 bis Montag, 23.03.2026 auf dem Betreibungsamt Gaiserwald und unter www.gaiserwald.ch
Besichtigungen:
Mittwoch, 18.03.2026, 14:00 Uhr an der Sonnenbüelstrasse 14 in Abtwil SG (bitte Voranmeldung unter betreibungsamt@gaiserwald.ch oder 071 313 86 78)
Grundstück:
Einfamilienhaus mit Anteil Tiefgarage, Grundstück Nr. 2371, Sonnenbüelstrasse 14, 9030 Abtwil SG
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
CHF 1’275'000.00
Hinweise:
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Gläubigerin an 1. Pfandstelle.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von CHF 100'000.00 (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Gaiserwald in Abtwil – keine Privatchecks) zu leisten oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamt Gaiserwald, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss
Der Restbetrag ist zahlbar bis spätestens 14 Tage nach Ersteigerung. Im Falle der Auflösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Gaiserwald mittels Überweisung auf das Postkonto des Betreibungsamtes (IBAN-Nr. CH97 0900 0000 9001 6412 3) mit dem Vermerk Anzahlung Grundstück Sonnenbüelstrasse 14, 9030 Abtwil oder mit Bargeld hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Postkonto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung mit Bargeld spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift und/oder Hinterlegung mit Bargeld später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegeben falls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertreterbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Aufforderung:
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigen die Aufforderung dem Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderung anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor dem Jahr 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dringlich wirksam sind.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Gaiserwald
Zugehörige Objekte
Name
Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil (PDF, 1.86 MB)
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0 Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil
Beilagen Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil (PDF, 6.26 MB)
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1 Beilagen Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil
Schuldner und Pfandeigentümer:
Golov Alexey, Multergasse 12, 9000 St. Gallen
Ort und Zeit der Steigerung:
Mittwoch, 15. April 2026, 10:30 Uhr / Feuerwehr Abtwil SG, 1. Stock, Sonnenbergstrasse 3, 9030 Abtwil SG / Parkplatz Dorfplatz (SPAR) oder Gemeindehaus. Bitte nicht auf dem Besucher Parkplatz des Feuerwehrdepots parkieren.
Eingabefrist:
bis 05.03.2026
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses:
Freitag, 13.03.2026 bis Montag, 23.03.2026 auf dem Betreibungsamt Gaiserwald und unter www.gaiserwald.ch
Besichtigungen:
Mittwoch, 18.03.2026, 14:00 Uhr an der Sonnenbüelstrasse 14 in Abtwil SG (bitte Voranmeldung unter betreibungsamt@gaiserwald.ch oder 071 313 86 78)
Grundstück:
Einfamilienhaus mit Anteil Tiefgarage, Grundstück Nr. 2371, Sonnenbüelstrasse 14, 9030 Abtwil SG
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung:
CHF 1’275'000.00
Hinweise:
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Gläubigerin an 1. Pfandstelle.
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von CHF 100'000.00 (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Gaiserwald in Abtwil – keine Privatchecks) zu leisten oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamt Gaiserwald, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss
Der Restbetrag ist zahlbar bis spätestens 14 Tage nach Ersteigerung. Im Falle der Auflösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.
Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Gaiserwald mittels Überweisung auf das Postkonto des Betreibungsamtes (IBAN-Nr. CH97 0900 0000 9001 6412 3) mit dem Vermerk Anzahlung Grundstück Sonnenbüelstrasse 14, 9030 Abtwil oder mit Bargeld hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Postkonto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung mit Bargeld spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift und/oder Hinterlegung mit Bargeld später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegeben falls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertreterbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Aufforderung:
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigen die Aufforderung dem Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderung anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor dem Jahr 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dringlich wirksam sind.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Betreibungsamt Gaiserwald
Zugehörige Objekte
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| Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil (PDF, 1.86 MB) | Download | 0 | Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil |
| Beilagen Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil (PDF, 6.26 MB) | Download | 1 | Beilagen Bewertung EFH Sonnenbüelstrasse 14 Abtwil |